Brandschutzbeauftragte und Evakuierungshelfer
Gemäß den geltenden Brandschutzverordnungen müssen Unternehmen einen Brandschutzbeauftragten sowie Evakuierungshelfer festlegen. Wir unterstützen Sie im Rahmen des vorbeugenden Brandschutzes bei der Ausbildung Ihres Personals oder stellen Ihnen bei Bedarf geschultes Personal zur Verfügung.
Unser Brandschutzbeauftragter analysiert im Rahmen einer Schwachstellenanalyse die derzeitige Situation in Ihrem Unternehmen und empfiehlt entsprechende Maßnahmen zur Beseitigung der festgestellten Schwachstellen.
Zu seinen Aufgaben zählt:
Arbeitgeber sind gesetzlich dazu verpflichtet, entsprechend der Art des Unternehmens, der Tätigkeiten sowie der Anzahl der Mitarbeiter eine ausreichende Anzahl an geeigneten Personen für Erste-Hilfe-Maßnahmen, Brandbekämpfung und Evakuierung bereitzustellen. In einer Gefährdungsbeurteilung müssen Maßnahmen zur Brandbekämpfung und Evakuierung definiert werden.
Durch unsere langjährige Erfahrung in der Sicherheit unterstützen wir Sie fachmännisch dabei, die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Nach Vereinbarung bilden wir im Rahmen einer fundierten Unterweisung von Ihnen benannte Beschäftigte aus. Evakuierungshelfer unterstützen den Brandschutzbeauftragten beim vorbeugenden Brandschutz und übernehmen im Gefahrenfall unter anderem Aufgaben der Brandmeldung, der ersten Brandbekämpfung sowie der organisierte Räumung des Gebäudes und Evakuierung der Mitarbeiter.
Anhand der Gefährdungsbeurteilung ergibt sich die Zahl der benötigten Brandschutzhelfer und Evakuierungshelfer für Ihr Unternehmen. Nach Vereinbarung bilden wir Ihre Mitarbeiter zu kompetenten Brandschutzhelfern und Evakuierungshelfern aus oder stellen Ihnen diese zur Verfügung. Im Brandfall können Ihre Mitarbeiter die Gefahren einschätzen und zur ersten Brandbekämpfung Feuerlöscheinrichtungen bedienen, um eine Ausbreitung des Brandes zu verhindern.
Gemäß dem Arbeitsschutzgesetz §14 sind Beschäftigte des öffentlichen Dienstes schon „vor Beginn der Beschäftigung und bei Veränderungen in ihren Arbeitsbereichen über Gefahren für Sicherheit und Gesundheit, denen sie bei der Arbeit ausgesetzt sein können, sowie über die Maßnahmen und Einrichtungen zur Verhütung dieser Gefahren […] zu unterrichten“. Die Unterweisung muss an die Gefährdungsentwicklung angepasst sein und gegebenenfalls regelmäßig wiederholt werden.
Möchten Sie Ihre eigenen Mitarbeiter im Bereich Brandschutz unterweisen? In unserer unternehmenseigenen BWG Akademie führen wir fachmännische Unterweisungen durch und bilden Ihre Mitarbeiter als Brandschutzbeauftragte oder Evakuierungshelfer aus.
Benötigen Sie in Ihrem Unternehmen ausgebildete Brandschutzbeauftragte und Evakuierungshelfer? Gerne unterstützen wir Sie bei der Erstellung von Gefährdungsanalysen oder übernehmen die Unterweisung Ihrer Mitarbeiter. Füllen Sie einfach unser Kontaktformular aus. Ihr persönlicher Ansprechpartner wird sich so schnell wie möglich bei Ihnen melden.