Fachkräfte für Rauchwarnmelder
In den meisten Bundesländern ist die Installation von Rauchwarnmeldern in Wohnungen inzwischen vorgeschrieben. Die jeweilige Bauordnung legt fest, ob bei Neubauten oder umfangreichen Umbauten Rauchwarnmelder eingebaut werden müssen und bis wann diese in bereits bestehenden Wohnungen nachzurüsten sind.
Für den Erwerb und fachgerechten Einbau der Rauchwarnmelder ist in fast allen Bundesländern der Eigentümer der Wohnung zuständig. Die anfallenden Kosten gelten als Modernisierungsmaßnahme. Ist die Zuständigkeit für die Installation in der Bauordnung nicht geregelt, so ist der Eigentümer im Rahmen seiner Verkehrssicherungspflicht für den Einbau der Rauchwarnmelder verantwortlich. Die Wartung der Geräte obliegt wiederrum in den meisten Fällen den Mietern, sofern der Eigentümer diese Aufgabe nicht freiwillig übernimmt.
Im Gegensatz zu Wohnräumen ist in gewerblichen Räumen die Installation von Rauchwarnmeldern nicht vorgeschrieben. Es müssen jedoch bauaufsichtliche Anforderungen an den Brandschutz erfüllt und technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR 2.2 Maßnahmen gegen Brände) berücksichtigt werden.
Durch unsere kompetenten und nach DIN 14676 geschulten Fachkräfte für Rauchwarnmelder erhalten Sie eine optimale Beratung zum Einbau, Betrieb und zur Instandhaltung von Rauchwarnmeldern in privaten und gewerblichen Räumen.
Benötigen Sie Unterstützung bei der Installation von Rauchwarnmeldern? Unsere Fachkräfte für Rauchwarnmelder beraten Sie gerne und beantworten Ihre Fragen. Füllen Sie einfach unser Kontaktformular aus. Ihr persönlicher Ansprechpartner wird sich so schnell wie möglich bei Ihnen melden.