Flucht- und Rettungsweg | © Surachetsh / stock.adobe.com

Flucht- und Rettungspläne

Flucht- und Rettungspläne

Erstellung nach DIN ISO 23601 für mehr Sicherheit 

Flucht- und Rettungspläne sind wesentlicher Bestandteil der Maßnahmen zum Arbeitsschutz und Brandschutz in Unternehmen. In Gefahrensituationen dienen Sie dazu, dass sich die anwesenden Menschen rasch außer Gefahr begeben können.

 

Die Kennzeichnung der vorhandenen Flucht- und Rettungswege erfolgt über den Aushang von Flucht- und Rettungsplänen. Der Flucht- und Rettungsplan beinhaltet die grafische Darstellung des Gebäudegrundrisses und bietet den Personen eine Orientierungshilfe im Brandfall. Damit jede Person im Gebäude schnell erkennen kann, wo sich die rettenden Ausgänge befinden, ist eine einheitliche Erstellung der Flucht- und Rettungspläne vorgeschrieben. 

 

Wir übernehmen die Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen gemäß den gesetzlichen Anforderungen. Ebenso führen wir die Prüfung der vorhandenen Pläne bei Ihnen vor Ort durch.

 

Rechtliche Grundlagen zur Erstellung der Flucht- und Rettungspläne: DIN ISO 23601

Die DIN ISO 23601 regelt die Vorgaben, die bei der Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen einzuhalten sind. Die Norm dient der internationalen Vereinheitlichung von Sicherheitskennzeichnungen. Durch die einheitliche Gestaltung der Pläne können sich Menschen schnell über die vorhandenen Fluchtwege und Ausgänge informieren, auch wenn sie das Gebäude nicht kennen.

 

Wann muss ein Flucht- und Rettungsplan erstellt werden?

Es besteht keine grundsätzliche Pflicht für Arbeitgeber und Unternehmer, Flucht- und Rettungspläne für Arbeitsstätten zu erstellen. Ausnahmen bilden unter anderem Schulen und Kindergarteneinrichtungen, die gemäß der DGUV-Regel 100-001 zwingend Flucht- und Rettungspläne erfordern.

 

Die Anforderungen an die Unternehmen ergeben sich durch eine Gefährdungsbeurteilung, bei der die Gegebenheiten vor Ort analysiert werden. Im Rahmen der Gefährdungsanalyse wird unter anderem geprüft:

 

  • Gibt es unübersichtliche und verwinkelte Fluchtwege?
  • Gibt es Fluchtwege, die durch andere Bereiche führen?
  • Gibt Bereiche mit erhöhter Gefährdung?
  • Welche räumlichen Ausdehnungen gibt es?
  • Gibt es weitläufige Produktionsstätten?
  • Halten sich Personen mit eingeschränkter Mobilität im Unternehmen auf?

 

In den Technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR werden die Vorgaben konkretisiert.

Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherung kennen die jeweiligen gesetzlichen Anforderungen und stellen sicher, dass Sie normenkonforme Pläne erhalten.

 

Beispiele für Flucht- und Rettungspläne

Flucht- und Rettungspläne | © BAVADO Holding GmbH

Anforderungen an Flucht- und Rettungspläne

Die Kennzeichnung der Flucht- und Rettungswege zählt zu den Maßnahmen des Brandschutzes. Die Rettungspläne werden unter Berücksichtigung der räumlichen Gegebenheiten, der Lage und auf Basis der Gefährdungsbeurteilung erstellt. 

 

Gemäß der Norm DIN ISO 23601 müssen die Flucht- und Rettungspläne übersichtlich sein, mit den vorgegeben Farben angelegt werden und eine lagerichtige Abbildung des Grundrisses bieten. 

Die Arbeitsstättenregeln ASR A 2.3 und ASR A 1.3 benennen die Anforderungen, wie ein Arbeitgeber eine Arbeitsstätte einzurichten und zu betreiben hat. In den Regeln werden die gestalterischen Anforderungen formuliert. Der Flucht- und Rettungsplan muss folgende grafische Darstellungen in Farbe enthalten:

 

  • Gebäudegrundriss
  • Verlauf der Flucht- und Rettungswege
  • Lage der Notausgänge
  • Lage der sicherheitstechnischen Einrichtungen, z.B. Notfalltelefon
  • Lage der  Einrichtungen zur Brandbekämpfung, z.B. Feuerlöscher
  • Lage der Sammelplätze für die im Gebäude befindlichen Personen
  • Standort des Betrachters
  • Verhaltensregeln im Brandfall und bei Unfällen
  • Legende über die Sicherheitszeichen und grafischen Symbole

 

Benötigen Sie Hilfe bei der Erstellung der Pläne für gewerbliche Gebäude? Gerne führen wir die Gefährdungsbeurteilung bei Ihnen vor Ort durch und erstellen im Anschluss einen normgerechten Plan für alle Stockwerke.

Benötigen Sie normgerechte Flucht- und Rettungspläne für Ihr Gebäude? Gerne unterstützen wir Sie bei der Erstellung der Pläne. Füllen Sie einfach unser Kontaktformular aus. Ihr persönlicher Ansprechpartner wird sich so schnell wie möglich bei Ihnen melden.

 

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