Laut Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist der Betreiber einer Aufzugsanlage verpflichtet, für bestimmte Kontrollen und für die sachgerechte Befreiung eingeschlossener Personen eine Person zu befähigen. Diese "beauftragte Person“ (Aufzugswärter) muss für diese Aufgabe unterwiesen werden. Zusätzlich muss diese Person im Notfallplan genannt sein.
In unserer zertifizierten Sicherheitsfachschule, der BWG Akademie, bieten wir die Schulung von internen und externen Teilnehmern zum Aufzugswärter an. Die Aufzugswärter-Schulung umfasst folgende Lerninhalte:
Begriffsbestimmungen
Bauarten von Aufzügen (Antriebsarten, elektro-mechanischer Aufzug, elektro-hydraulischer Aufzug, Fangeinrichtungen, Triebwerkraum / Maschinenraum, Fahrkorb, Fahrschacht)
Sicherheitstechnische Einrichtungen gegen Gefahren (z.B. Absturz, Versagen der Türverschlüsse, Absinken des Fahrkorbs, Durchfahren der Endhaltestellen)
Aufgaben, Pflichten und Verantwortung des Betreibers und des Aufzugswärters / rechtliche Grundlagen
Verhalten bei Störungen des Aufzugs
Sachgerechtes Befreien eingeschlossener Personen / Grundsätze der Personenbefreiung (TRA 007 6.2. und TRA 007 6.3)
Praktische Einweisung elektro-mechanischer Aufzug
Praktische Einweisung elektro-hydraulischer Aufzug
Werkzeuge und Schlüssel zur Personenbefreiung
Praktische Übungen an Aufzugsanlagen
Übungen zur Personenbefreiung
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BWG Akademie der Bavaria Werkschutz GmbH
Balanstraße 57
81541 München
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