Aufzugswärter als beauftragte Person
Aufzüge zählen zu den sichersten Transportmitteln in Deutschland. Um diese Sicherheit zu sichern, werden sie laut Betriebssicherheitsverordnung als „überwachungsbedürftige Anlagen“ klassifiziert. Die Technische Regel für Betriebssicherheit legt die Betreiberanforderungen fest. Gemäß TRBS 3121 müssen Aufzugsanlagen in einwandfreiem Zustand gehalten werden. Regelmäßige Inspektionen und Wartungen durch eine beauftragte Person für Aufzüge, früher "Aufzugswärter" genannt, sind entscheidend. Die beauftragte Person für Aufzugsanlagen sorgt für die Funktionalität und Sicherheit der Aufzüge.
Unsere geschulten Aufzugswärter unterstützen Sie bei der Erfüllung Ihrer gesetzlich vorgeschriebenen Pflichten und übernehmen die Beaufsichtigung und Kontrolle Ihres Aufzuges. Unsere ausgebildeten Aufzugswärter übernehmen die Kontrolle der Aufzugsanlagen und setzen Aufzüge bei Bedarf außer Betrieb. Störungsursachen werden schnell beseitigt, um einen sicheren Betrieb zu gewährleisten. Regelmäßige Inspektionen und Wartungen maximieren die Sicherheit und Effizienz der Anlage.
Die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften (TRBS 3121) und Sicherheitsstandards ist dabei entscheidend. Unsere Aufzugswärter reagieren schnell auf Störungen und Notfälle, um Ausfallzeiten zu minimieren. Zu ihren Aufgaben gehören Beaufsichtigung, Kontrolle und Dokumentation der Aufzugsanlage gemäß TRBS 3121 sowie Sicherstellung der Einhaltung aller Sicherheitsstandards.
Die Kontrollen werden durch eine beauftragte Person in einem für die Aufzuganlage angemessenen Zeitabstand regelmäßig durchgeführt. Art, Umfang und Frist ergeben sich auch aus der Gefährdungsbeurteilung.
Die Ergebnisse der Kontrollen werden dokumentiert und in unserer nach DIN EN 50518 zertifizierten Alarmempfangsstelle und Notruf- und Serviceleitstelle als Protokoll gesichert. Wurden an der Aufzugsanlage Schäden oder Mängel festgestellt, wird der Betreiber informiert, gegebenenfalls die Anlage außer Betrieb gesetzt und die Gefahrenstelle unverzüglich gesichert.
Als Betreiber einer Aufzugsanlage sind Sie verpflichtet, erforderliche Sicherheitsmaßnahmen zu treffen und einen anlagenspezifischen Notfallplan für jeden Aufzug zu erstellen. Dieser Notfallplan stellt sicher, dass auf Notrufe aus einem Fahrkorb in angemessener Zeit reagiert wird, Hilfemaßnahmen eingeleitet und eingeschlossene Personen von einer beauftragten Person befreit werden können. Bei Aufschaltung Ihrer Aufzugsanlage auf unsere Alarmempfangsstelle werden eingehende Alarme in unserer rund um die Uhr besetzten Notrufzentrale entgegengenommen und unverzüglich bearbeitet.
Wurde der Aufzugnotruf von in der Kabine eingeschlossenen Personen auslöst? Unsere Interventionskräfte übernehmen die Personenbefreiung. Während der Aufzugsbefreiung bleiben die eingeschlossenen Personen im dauerhaften Kontakt mit den Mitarbeitern unserer Notruf- und Serviceleitstelle. Im Anschluss setzen wir den Aufzug bei Notwendigkeit außer Betrieb, bis die Ursache der Störung entfernt wurde und ein sicherer Betrieb gewährleistet werden kann.
Weiterbildung Ihrer Mitarbeiter
Sie verfügen noch nicht über einen ausgebildeten Aufzugswärter in Ihrem Unternehmen und möchten die Kontrollen mit eigenen Mitarbeitern durchführen lassen? Über unsere BDSW Sicherheitsfachschule, der BWG Akademie, führen wir die Unterweisung zur beauftragten Person für Aufzugsanlagen, ehemals Aufzugswärter, durch. Im Rahmen der Schulung vermitteln wir Ihren Mitarbeitern theoretisches und praktisches Wissen (Aufzugswärter Pflicht) zum Thema Aufzüge und die Befreiung von eingeschlossenen Personen.
Haben Sie Fragen zu unseren Aufzugswärtern oder unseren weiteren Leistungen? Gerne beantworten wir Ihre Fragen und erstellen Ihnen ein individuelles Angebot. Füllen Sie einfach unser Kontaktformular aus. Ihr persönlicher Ansprechpartner wird Ihre Anfrage so schnell wie möglich bearbeiten.