Aufzugswärter als beauftragte Person
Aufzüge zählen zu den sichersten in Deutschland genutzten Massentransportmitteln. Um dies dauerhaft zu gewährleisten, wurden Aufzüge in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) zu „überwachungsbedürftigen Anlagen“ erklärt. In der Technischen Regel für Betriebssicherheit (TRBS) werden die daraus abzuleitenden Anforderungen an den Betreiber von Aufzugsanlagen konkretisiert. Gemäß TRBS 3121 sind Betreiber verpflichtet, Ihre Aufzugsanlagen in ordnungsgemäßen Zustand zu halten. Hierfür sind regelmäßige Maßnahmen durch eine sogenannte beauftragte Person - ehemals Aufzugswärter - notwendig.
Unsere geschulten Aufzugswärter unterstützen Sie bei der Erfüllung Ihrer gesetzlich vorgeschriebenen Pflichten und übernehmen die Beaufsichtigung und Kontrolle Ihres Aufzuges. Hierzu zählen unter anderem folgende Aufgaben:
Die Kontrollen werden durch eine beauftragte Person in einem für die Aufzuganlage angemessenen Zeitabstand regelmäßig durchgeführt. Art, Umfang und Frist ergeben sich auch aus der Gefährdungsbeurteilung.
Die Ergebnisse der Kontrollen werden dokumentiert und in unserer nach DIN EN 50518 zertifizierten Alarmempfangsstelle und Notruf- und Serviceleitstelle als Protokoll gesichert. Wurden an der Aufzugsanlage Schäden oder Mängel festgestellt, wird der Betreiber informiert, gegebenenfalls die Anlage außer Betrieb gesetzt und die Gefahrenstelle gesichert.
Als Betreiber einer Aufzugsanlage sind Sie zudem verpflichtet, erforderliche Sicherheitsmaßnahmen zu treffen und einen anlagenspezifischen Notfallplan zu erstellen. Dieser stellt sicher, dass auf Notrufe aus einem Fahrkorb in angemessener Zeit reagiert wird, Hilfemaßnahmen eingeleitet und eingeschlossene Personen befreit werden können.
Bei Aufschaltung Ihrer Aufzugsanlage auf unsere Alarmempfangsstelle werden eingehende Alarme in unserer rund um die Uhr besetzten Notrufzentrale entgegengenommen und unverzüglich bearbeitet.
Wurde der Aufzugnotruf von in der Kabine eingeschlossenen Personen auslöst? Unsere Interventionskräfte übernehmen die Personenbefreiung und setzen den Aufzug bei Notwendigkeit außer Betrieb, bis die Ursache der Störung entfernt wurde und ein sicherer Betrieb gewährleistet werden kann.
Weiterbildung Ihrer Mitarbeiter
Sie verfügen noch nicht über einen ausgebildeten Aufzugswärter in Ihrem Unternehmen und möchten die Kontrollen mit eigene Mitarbeiter durchführen lassen? Über unsere BWG Akademie führen wir die Unterweisung zur beauftragten Person für Aufzugsanlagen, ehemals Aufzugswärter, durch. Im Rahmen der Schulung vermitteln wir Ihren Mitarbeitern theoretisches und praktisches Wissen rund um Aufzüge und die Befreiung von eingeschlossenen Personen.
Haben Sie Fragen zu unseren Aufzugswärtern oder unseren weiteren Leistungen? Gerne beantworten wir Ihre Fragen und erstellen Ihnen ein individuelles Angebot. Füllen Sie einfach unser Kontaktformular aus. Ihr persönlicher Ansprechpartner wird Ihre Anfrage so schnell wie möglich bearbeiten.