Für eine Tätigkeit im Sicherheitsgewerbe ist neben der Sachkundeprüfung gemäß §34a GewO in speziellen Auftragsbereichen der Sicherheit auch ein erfolgreicher Abschluss der Waffensachkundeprüfung nach §7 WaffG notwendig. Die Waffensachkundeprüfung gemäß §7 des deutschen Waffengesetzes (WaffG) spielt eine zentrale Rolle im rechtlichen Rahmen für den Erwerb und Besitz von Waffen in Deutschland. Sie garantiert, dass nur diejenigen eine Erlaubnis erhalten, die umfassendes Wissen und ein tiefes Verständnis für den Umgang mit Waffen sowie die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften mitbringen.
In unserer BWG Akademie bereiten wir die Teilnehmer mit praxisnahen Inhalten auf die Waffensachkundeprüfung vor. Unsere Dozenten vermitteln die Lehrinhalte anhand realer Fallbeispiele, um den Teilnehmern einsatzbezogene Ereignisse und mögliche Gefahrensituationen zu verdeutlichen. Praktische Schießübungen in einer Schießanlage runden das Ausbildungsangebot unserer BWG Akademie ab.
Nach Abschluss der Waffensachkunde besitzt der Teilnehmer umfassende Kenntnisse über den Umgang mit Waffen und Munition und die zu beachtenden Rechtsvorschriften.
Die Waffensachkunde richtet sich an alle Personen, die in speziellen Bereichen des Sicherheitsdienstes tätig sind (z.B. Geld- und Werttransport, Objektschutz von besonders gefährdeten Gebäuden, Personenschutz u.v.m.) oder angehende Sportschützen. Mindestalter 18 Jahre.
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