Brandschutzbeauftragte und Evakuierungshelfer
Gemäß den geltenden Brandschutzverordnungen müssen Unternehmen einen Brandschutzbeauftragten bestellen sowie einen Evakuierungshelfer festlegen. Beide Positionen erfordern spezielles Fachwissen und regelmäßige Schulungen, um im Ernstfall effektiv handeln zu können. Wir unterstützen Sie im Rahmen des vorbeugenden Brandschutzes bei der Ausbildung Ihres Personals oder stellen Ihnen bei Bedarf geschultes Personal zur Verfügung.
Der betriebliche Brandschutz stellt einen zentralen Aspekt der Arbeitssicherheit und des Risikomanagements in Unternehmen dar. Das obeste Ziel besteht darin, Brände vorbeugend zu verhindern, Schäden zu reduzieren und die Sicherheit der Belegschaft zu gewährleisten. In Deutschland sind Unternehmen gesetzlich dazu verpflichtet, Maßnahmen zum Brandschutz zu ergreifen, wie sie in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) sowie im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) festgelegt sind.
Gemäß der gesetzlichen Vorgaben müssen Arbeitgeber entsprechend der Art des Unternehmens, der Tätigkeiten sowie der Anzahl der Mitarbeiter eine ausreichende Anzahl an geeigneten Personen für Erste-Hilfe-Maßnahmen, Brandbekämpfung und Evakuierung bereitzustellen. In einer Gefährdungsbeurteilung werden die Maßnahmen zur Brandbekämpfung und Evakuierung definiert.
Eine entscheidende Anforderung hierbei ist die Benennung von Brandschutzbeauftragten und Evakuierungshelfern. Diese müssen befähigt sein, im Brandfall angemessen zu reagieren, Feuerlöscheinrichtungen sachgerecht zu bedienen und Evakuierungen effektiv zu unterstützen. Wenn kein eigenes Personal über die Qualifikation verfügt, stellen wir Ihnen ausgebildete Fachkräfte für die Einhaltung der geforderten Maßnahmen zur Verfügung.
Als zentrale Ansprechperson verfügt der Brandschutzbeauftragte im Unternehmen oder einer Organisation über ein tiefgehendes Verständnis hinsichtlich der relevanten gesetzlichen Bestimmungen sowie der technischen und organisatorischen Maßnahmen. Durch regelmäßige Schulungen in unserer Sicherheitsfachschule, Prüfungen und Inspektionen sorgen unsere Brandschutzbeauftragte dafür, dass potenzielle Risiken frühzeitig erkannt und geeignete Präventions- und Notfallmaßnahmen ergriffen werden können.
Im Rahmen einer Schwachstellenanalyse analysiert der verantwortliche Brandschutzbeauftragte die derzeitige Situation in Ihrem Unternehmen und empfiehlt entsprechende Maßnahmen zur Beseitigung der festgestellten Schwachstellen.
Der Brandschutzbeauftragte trägt Verantwortung für folgende Aufgabenbereiche:
Evakuierungshelfer spielen eine wichtige Rolle im Rahmen des vorbeugenden Brandschutzes, indem sie den Brandschutzbeauftragten wirksam unterstützen. Ihre Aufgaben umfassen im Gefahrenfall unter anderem Aufgaben der Brandmeldung, der ersten Brandbekämpfung sowie der organisierten Räumung des Gebäudes und Evakuierung der Mitarbeiter. Die unverzügliche Brandmeldung ist entscheidend, um eine schnelle Reaktion der Feuerwehr und anderer Rettungskräfte zu ermöglichen. Geschulte Evakuierungshelfer sind in der Lage, erste Schritte der Brandbekämpfung zu unternehmen und eine organisierte Räumung des Gebäudes durchzuführen. Im Rahmen dessen sorgen sie dafür, dass die betreffenden Mitarbeiter und Besucher sicher und geordnet evakuiert werden.
Durch unsere langjährige Erfahrung im Brandschutz unterstützen wir Sie fachmännisch dabei, diese gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Nach Vereinbarung bilden wir im Rahmen einer fundierten Unterweisung von Ihnen benannte Beschäftigte aus, damit die Evakuierungshelfer In Notfallsituationen schnell und besonnen dafür sorgen können, dass Personen sicher und zügig aus einem gefährdeten Bereich evakuiert werden.
Anhand der Gefährdungsbeurteilung ergibt sich die Zahl der benötigten Brandschutzhelfer und Evakuierungshelfer für Ihr Unternehmen. Nach Vereinbarung bilden wir Ihre Mitarbeiter zu kompetenten Brandschutzhelfern und Evakuierungshelfern aus oder stellen Ihnen diese zur Verfügung. Im Brandfall können Ihre Mitarbeiter die Gefahren einschätzen und zur ersten Brandbekämpfung Feuerlöscheinrichtungen bedienen, um eine Ausbreitung des Brandes zu verhindern.
Gemäß dem Arbeitsschutzgesetz §14 sind Beschäftigte des öffentlichen Dienstes schon „vor Beginn der Beschäftigung und bei Veränderungen in ihren Arbeitsbereichen über Gefahren für Sicherheit und Gesundheit, denen sie bei der Arbeit ausgesetzt sein können, sowie über die Maßnahmen und Einrichtungen zur Verhütung dieser Gefahren […] zu unterrichten“. Die Unterweisung muss an die Gefährdungsentwicklung angepasst sein und gegebenenfalls regelmäßig wiederholt werden.
Möchten Sie Ihre eigenen Mitarbeiter im Bereich Brandschutz unterweisen? In unserer unternehmenseigenen BWG Akademie führen wir fachmännische Unterweisungen durch und bilden Ihre Mitarbeiter als Brandschutzbeauftragte oder Evakuierungshelfer aus.
Benötigen Sie in Ihrem Unternehmen ausgebildete Brandschutzbeauftragte und Evakuierungshelfer? Gerne unterstützen wir Sie bei der Erstellung von Gefährdungsanalysen oder übernehmen die Unterweisung Ihrer Mitarbeiter. Füllen Sie einfach unser Kontaktformular aus. Ihr persönlicher Ansprechpartner wird sich so schnell wie möglich bei Ihnen melden.