Laut Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist der Betreiber einer Aufzugsanlage verpflichtet, für bestimmte Kontrollen und für die sachgerechte Befreiung eingeschlossener Personen eine Person zu befähigen. Diese "beauftragte Person“ (Aufzugswärter) muss für diese Aufgabe unterwiesen werden. Zusätzlich muss diese Person im Notfallplan genannt sein.
In unserer zertifizierten Sicherheitsfachschule, der BWG Akademie, bieten wir die Schulung von internen und externen Teilnehmern zum Aufzugswärter an. Die Aufzugswärter-Schulung umfasst folgende Lerninhalte:
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Unser Standort
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Balanstr. 57
81541 München
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