Laut Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist der Betreiber einer Aufzugsanlage verpflichtet, für bestimmte Kontrollen und für die sachgerechte Befreiung eingeschlossener Personen eine Person zu befähigen. Diese "beauftragte Person“ (Aufzugswärter) muss für diese Aufgabe unterwiesen werden. Zusätzlich muss diese Person im Notfallplan genannt sein.
Gemäß BetrSichV trägt der Betreiber einer Aufzugsanlage eine wesentliche Verantwortung, um die Sicherheit als auch Funktionalität der vorhandenen Aufzugsanlagen sicherzustellen. Eine zentrale Anforderung hierbei besteht darin, eine sogenannte "beauftragte Person", auch bekannt als Aufzugswärter, zu benennen und entsprechend zu schulen. Die ordnungsgemäße Schulung zum Aufzugswärter ist eine unverzichtbare Komponenten eines verantwortungsvollen und gesetzeskonformen Betriebs einer Aufzugsanlage. In unserer zertifizierten Sicherheitsfachschule, der BWG Akademie, bieten wir diese Schulung zum Aufzugswärter von internen und externen Teilnehmern an. Die Aufzugswärter-Schulung umfasst folgende Lerninhalte:
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