Ausbildung zum Brandschutz­helfer

Ausbildung nach ASR A2.2 DGUV I 205 - 023

Brandschutzhelfer sind Mitarbeiter eines Unternehmens, die im Falle eines Brandes gezielte Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und zum Schutz anderer Mitarbeiter ausüben. Für die Tätigkeit als Brandschutzhelfer müssen die Personen entsprechend unterwiesen und mittels praktischer Übungen mit dem Umgang von Feuerlöscheinrichtungen geschult werden. Je nach Größe des Unternehmen ist die Anzahl der notwendigen Brandschutzhelfer gesetzlich vorgeschrieben.

 

In unserer BWG Akademie führen wir die Ausbildung zum Brandschutzhelfer durch und unterweisen Ihre Mitarbeiter fachkundig in die einzelnen Aufgaben. Zur Unterweisung gehören folgende theoretische und praktische Inhalte:

Fachtheorie (4 Unterrichtseinheiten)

Grundzüge des Brandschutzes

  • Grundlagen der Verbrennung und der Vorgänge beim Löschen
  • häufige Brandursachen/Brandbeispiele, wie z. B. Tätigkeiten mit feuergefährlichen und brennbaren Stoffen
  • betriebsspezifische Brandgefahren/Zündquellen bezogen auch auf spezielle Produktionsabläufe

 

Betriebliche Brandschutzorganisation

  • Brandschutzordnung des Betriebes nach DIN 14096 „Brandschutzordnung – Regeln für das Erstellen und das Aushängen“
  • Alarmierungswege und –mittel
  • betriebsspezifische Brandschutzeinrichtungen
  • Sicherstellung des eigenen Fluchtweges
  • Sicherheitskennzeichnung nach ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“

 

Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen

  • Brandklassen A, B, C, D und F
  • Wirkungsweise und Eignung von Löschmitteln
  • geeignete Feuerlöscheinrichtungen
  • Aufbau und Funktion der im Betrieb vorhandenen Feuerlöscheinrichtungen
  • Einsatzbereiche und Einsatzregeln von Feuerlöscheinrichtungen und Wandhydranten

Gefahren durch Brände

  • Gefährdungen durch Rauch und Atemgifte (z. B. durch Kohlenmonoxid)

  • thermische Gefährdungen (z. B. Wärmestrahlung)

  • mechanische Gefährdungen (z. B. durch herumfliegende Teile)

  • besondere betriebliche Risiken (z. B. Metallbrände, Fettbrände oder hohe Brandlasten)

 

Verhalten im Brandfall

  • Alarmierung
  • Bedienung der Feuerlöscheinrichtungen ohne Eigengefährdung
  • Sicherstellung der selbstständigen Flucht der Beschäftigten
  • ggf. besondere Aufgaben nach Brandschutzordnung Teil C (z. B. Ansprechpartner für die Feuerwehr)
  • Löschen von brennenden Personen

Dauer

1 Tag (mindestens 8 Unterrichtseinheiten)

 

Zielgruppe

Alle Mitarbeiter, die im Unternehmen als Brandschutzhelfer tätig sind bzw. dies beabsichtigen. Mindestalter 18 Jahre.

BWG Akademie der Bavaria Werkschutz GmbH

Unsere Zertifizierungen

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    BDSW zertifizierte Sicherheitsfachschule
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    Trägerzulassung nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV)

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Ebene 0

Balanstr. 57

81541 München

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