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Aufschaltung von Aufzugnotrufen

Aufschaltung von Aufzugnotrufen

Überwachung von Aufzügen in unserer Alarmempfangsstelle nach DIN EN 50518

Um im Notfall schnell reagieren zu können, müssen gemäß der Betriebssicherheitsverordnung  überwachungspflichtige Anlagen in der Lage sein, eine Sprechverbindung zu einer dauerhaft besetzten Notrufzentrale aufzubauen. Zu den betroffenen Anlagen zählen Aufzüge wie Personen- oder Lastenaufzüge. Diese müssen über ein Zweiwege-Kommunikationssystem verfügen - ein einfaches Alarmsignal ist nicht mehr ausreichend.

 

Es liegt in der Verantwortung des Anlagenbetreibers, die Voraussetzungen der BetrSichV zu erfüllen und die Anlagen bei Bedarf nachzurüsten. Mit der Aufschaltung der Aufzugsanlagen auf unsere VdS zertifizierte Alarmempfangsstelle (AES) und Notruf- und Serviceleitstelle (NSL) unterstützen wir Aufzugbetreiber bei der Einhaltung der gesetzlichen Pflichten.

 

Anbindung an unsere Notruf- und Serviceleitstelle

Unsere Alarmempfangsstelle und Notruf- und Serviceleitstelle ist gemäß DIN EN 50518 zertifiziert. Mit der Norm erfüllt unsere Leitstelle ein hohes Maß an technischen, baulichen und organisatorischen Anforderungen. Durch die Zertifizierung bieten wir unseren Kunden den derzeit höchstmöglichen Sicherheitsstandard in der Überwachung von Aufzugnotrufeinrichtungen.

 

Unsere NSL ist 24/7 besetzt und erfüllt alle Anforderungen, um als ständig besetzte Stelle für die Überwachung von Aufzugsnotrufsystemen zu fungieren. Im Rahmen der Aufschaltung legen wir einen Notfallplan bzw. Maßnahmenplan fest. Dieser dient als Grundlage, wie bei Störungen oder Alarmen zu reagieren ist.

Durchführung von Personenbefreiungen

Mit dem Auslösen des Notsignals im Aufzug wird die Meldung über den Aufzugnotruf umgehend an unsere Leitstelle übertragen. Über eine Telefonleitung wird eine automatische Sprechverbindung zwischen den eingeschlossenen Personen und unserer Leitstelle hergestellt. Ausgebildete Mitarbeiter bleiben mit den Personen im Kontakt und organisieren parallel die notwendigen Maßnahmen zur Personenbefreiung.

 

Über den Interventionsdienst unserer Niederlassungen oder über bundesweite Kooperationspartner führen wir die sachgerechte Befreiung der eingeschlossenen Personen durch und kümmern uns um die Inbetriebnahme des Aufzugs.

Ihre Vorteile

  • Durchgehend erreichbare Notrufzentrale zur Erfüllung aller rechtlichen Anforderungen
  • Protokollierung und Dokumentation aller eingehenden Meldungen und Notrufe
  • Automatische Erkennung des Standorts zum Einleiten weiterer Maßnahmen
  • Anbindung über analoge oder digitale Systeme und ausfallsichere Verbindung per GSM-Technik
  • Erkennung von Fehlalarmen
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Infomaterial
Managementsystem in Übereinstimmung mit dem Standard DIN EN ISO 9001:2015 | gültig bis 29.04.2026
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Zertifizierung als Notruf- und Serviceleitstelle und Alarmprovider gemäß DIN EN 50518 und VdS 3138 | gültig bis 11.04.2024
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Zertifizierung der Aufzugs-Notrufzentrale durch den TÜV Austria | gültig bis 01.12.2025
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Zertifizierung als Alarmempfangsstelle gemäß DIN EN 50518 | gültig bis 15.07.2025
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Certification as monotoring and alarm receiving center in accordance with EN 50518 | valid until 15.07.2025
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Zertifizierung unserer Alarmempfangsstelle

Zertifizierte Leistungen für mehr Sicherheit und Qualität

  • Logo VdS
    Zertifizierung als Alarmempfangsstelle / Notruf- und Serviceleitstelle nach DIN EN 50518 und VdS 3138
  • Logo TÜV Austria
    Zertifizierung der Aufzugs-Notrufzentrale durch den TÜV Austria
  • Logo ICG
    Managementsystem in Übereinstimmung mit DIN EN ISO 9001_2015

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