Aufzug | © Luca Lorenzelli / stock.adobe.com

Sicherheits­lösungen für Aufzüge

Sicherheitslösungen für Aufzüge

Sicherheitsdienste für Aufzugsanlagen

Mehrmals täglich werden Fahrstühle für den Personen- und Lastentransporte benutzt. Um die Sicherheit von Personen in Aufzügen sicherzustellen, wurden Fahrstühle in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) zu „überwachungsbedürftigen Anlagen“ erklärt. Bei Neubau, Umbau und Wartung von Aufzugsanlagen müssen demnach hohe Standards erfüllt werden, die in der Technischen Regel für Betriebssicherheit (TRBS) konkretisiert werden. 

 

Betreiber von Aufzugsanlagen sind dazu verpflichtet, eine Aufschaltung des Aufzugnotrufes auf eine Alarmempfangsstelle (AES) sicherzustellen. In der Revision der europäischen Norm DIN EN 50518 wurden die Anforderungen an die Aufschaltung weiter definiert. Um bei Betätigung des Notrufschalters im Lift sofort Hilfe leisten zu können, muss die Verbindung zu einer rund um die Uhr erreichbaren Notruf- und Serviceleitstelle (NSL) gewährleistet sein. Zusätzlich sind je nach Aufzugsart, Antriebssystem, Ausrüstung und sonstigen Gegebenheiten weitere technische und organisatorische Richtlinien durchzuführen und zu dokumentieren. Mit unseren Sicherheitslösungen unterstützen wir Aufzugsbauer und Anlagenbetreiber bei der Einhaltung ihrer gesetzlichen Pflichten. 

Überwachung der Aufzüge nach DIN EN 50518

Als einer der ersten Anbieter betreiben wir eine Alarmempfangsstelle und Notruf- und Serviceleitstelle, die vollständig VdS zertifiziert sind. Mit der Norm DIN EN 50518 erfüllt unsere Alarmempfangsstelle ein hohes Maß an technischen, baulichen und organisatorischen Anforderungen. Dadurch bieten wir Ihnen den derzeit höchstmöglichen Sicherheitsstandard in der Überwachung und Bearbeitung von Alarm- und Störungsmeldungen.

 

Im Falle eines Aufzugnotrufes gewährleistet eine Aufschaltung Ihrer Aufzugsanlage auf unsere ständige besetzte Stelle die Einhaltung Ihrer Pflichten als Anlagenbetreiber gemäß der Richtlinie TRBS 3121 ↗.

Fachgerechte Kontrollen durch Aufzugswärter

Als Betreiber einer Aufzugsanlage sind Sie verpflichtet, Ihre Anlagen in ordnungsgemäßen Zustand zu halten und regelmäßig durch eine sogenannte beauftragte Person – ehemals Aufzugswärter – beaufsichtigen und kontrollieren zu lassen. Um Ihre gesetzlich vorgeschriebenen Pflichten zu erfüllen, übernehmen unsere ausgebildeten Aufzugswärter die Beaufsichtigung und Kontrolle Ihrer Aufzugsanlagen.

 

Art, Umfang und Zeitabstand der regelmäßigen Kontrollen ergeben sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Durch unsere langjährige Erfahrung im Bereich der Sicherheit unterstützen wir Sie bei der Erstellung und Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben.

Personenbefreiung aus Aufzügen

Trotz sorgfältiger Kontrollen können Aufzüge steckenbleiben und Personen eingeschlossen werden. In solchen Situationen ist es besonders wichtig, dass Personen in kurzer Zeit aus dem Lift befreit werden. Wird im Personenaufzug der Aufzugnotruf ausgelöst, wird die Meldung umgehend an unsere Alarmempfangsstelle übertragen. Die Mitarbeiter der Notrufzentrale informieren den Interventionsdienst, der die schnelle und zuverlässige Befreiung der eingeschlossenen Personen übernimmt.

 

Für eine sachgerechte Aufzugsbefreiung führen wir die Befreiung gemäß der TRBS 2181 ↗ durch und dokumentieren sämtliche Maßnahmen. Gerne beraten wir Sie rund um das Thema Aufzugsbefreiung und unterstützen Sie bei der Realisierung eines Notfallplans.

Auswahl unserer Sicherheitsdienste für Aufzüge

Ihre Vorteile

  • Kostenlose, fachmännische Beratung
  • Zertifizierte Leistungen nach DIN EN 50518 für ein Höchstmaß an Sicherheit und Qualität
  • Durchgehend besetzte Notruf- und Serviceleitstelle
  • Ausgebildetes Personal zur Kontrolle Ihrer Aufzüge

Suchen Sie einen Partner, um den Aufzugnotruf Ihrer Aufzuganlage sicher anzubinden? Oder benötigen Sie personelle Dienstleistungen für die Sicherheit rund um den Aufzug? Gerne beraten wir Sie zu möglichen Sicherheitsmaßnahmen und erstellen Ihnen ein individuelles Angebot. Füllen Sie einfach unser Kontaktformular aus. Ihr persönlicher Ansprechpartner wird sich so schnell wie möglich bei Ihnen melden.

 

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