Seit 2015 gibt es für Unternehmen, die "Nicht-KMU" sind, die Pflicht zum Energieaudit nach DIN EN 16247-1. Im Rahmen der gesetzlichen Bedingungen ist es vorgesehen, dass das Audit alle vier Jahre wiederholt werden muss. 2019 wurde das dem Audit zugrunde liegende Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G) novelliert, was für Wiederholungsaudits sowie neue Audits Auswirkungen hat.
Die Novelle des Energiedienstleistungsgesetzes regelt das Energieaudit:
Die Pflicht zum Energieaudit für Unternehmen ("Nicht-KMU") wurde mit dem Ziel eingeführt, die Energieeffizienz der Unternehmen zu steigern. Als Nicht-KMU gelten Unternehmen, die
Im Rahmen des Audits wird eine umfassende Bestandsaufnahme des gesamten Energieverbrauchs erstellt, um mögliche Schwachstellen zu identifizieren und dem Unternehmen Optimierungspotential aufzuzeigen. Gemäß der europäischen Norm DIN EN 16247-1 können nicht nur das Gebäude, Systeme oder Ausrüstungen, sondern auch Fahrzeuge oder Dienstleistungen Teil des Energieaudits sein.
Nutzen Sie die zahlreichen Vorteile, die ein Energieaudit und eine Energieberatung für Ihr Unternehmen bietet. Gerne beraten wir Sie zum Audit und erstellen Ihnen ein individuelles Angebot.