Energieaudit nach DIN EN 16247-1

Audits für Unternehmen und Nicht-KMU

Seit 2015 gibt es für Unternehmen, die "Nicht-KMU" sind, die Pflicht zum Energieaudit nach DIN EN 16247-1. Im Rahmen der gesetzlichen Bedingungen ist es vorgesehen, dass das Audit alle vier Jahre wiederholt werden muss. 2019 wurde das dem Audit zugrunde liegende Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G) novelliert, was für Wiederholungsaudits sowie neue Audits Auswirkungen hat. 

 

Welche Änderungen bringt die Novelle des EDL-G?

Die Novelle des Energiedienstleistungsgesetzes regelt das Energieaudit: 

 

  • Erhöhte Anforderungen an den Inhalt und den Aufbau des Energieauditberichts.
  • Verpflichtung zur regelmäßigen Fortbildung der Energieauditoren.
  • Regelung der Nachweisführung und eine Meldepflicht durch die Unternehmen.
  • Vereinfachte Auditpflicht für Unternehmen mit einem Gesamtenergieverbrauch < 500 MWh/a.
  • Änderungen bei der Clusterbildung bzw. bei den Multi-Site-Verfahren.

 

Für wen gilt die Pflicht zum Energieaudit?

Die Pflicht zum Energieaudit für Unternehmen ("Nicht-KMU") wurde mit dem Ziel eingeführt, die Energieeffizienz der Unternehmen zu steigern. Als Nicht-KMU gelten Unternehmen, die

 

  • 250 oder mehr Personen beschäftigen, oder
  • weniger als 250 Personen beschäftigen, aber mehr als 50 Mio. EUR Jahresumsatz und mehr als 43 Mio. EUR Jahresbilanzsumme haben.

 

Im Rahmen des Audits wird eine umfassende Bestandsaufnahme des gesamten Energieverbrauchs erstellt, um mögliche Schwachstellen zu identifizieren und dem Unternehmen Optimierungspotential aufzuzeigen. Gemäß der europäischen Norm DIN EN 16247-1 können nicht nur das Gebäude, Systeme oder Ausrüstungen, sondern auch Fahrzeuge oder Dienstleistungen Teil des Energieaudits sein.

Weitere Leistungen in der Energieberatung

Nutzen Sie die zahlreichen Vorteile, die ein Energieaudit und eine Energieberatung für Ihr Unternehmen bietet. Gerne beraten wir Sie zum Audit und erstellen Ihnen ein individuelles Angebot. 

 

Zum Kontaktformular
  • ADOSEC GmbH
  • Alarmempfangsstelle GmbH
  • BAVALOG GmbH
  • Bavaria Intervention GmbH
  • Bavaria Sicherheit GmbH
  • Bavaria Sicherheit Regional Süd-Ost GmbH
  • Bavaria Werkschutz GmbH
  • GBD Gebäudedienste der Bavaria Werkschutz GmbH
  • KRITIS Sicherheit GmbH
  • Sicherheitsdienst S.I.N.K. GmbH