Winterdienst
Jeder Grundstückseigentümer ist aufgrund der Verkehrssicherungspflicht verpflichtet, im Winter die Gehwege vor seinem Grundstück frei von Schnee zu halten und bei Glätte ausreichend zu streuen. Mit dem umlagefähigen Winterdienst unserer Gebäudedienste übernehmen wir die Räumung von Schnee auf sämtlichen Straßen, Gehwegen, Parkplätzen und Eingangsbereichen und halten bedingte Unfallgefahr durch Eisglätte möglichst gering.
Wir räumen zuverlässig und rechtzeitig am Morgen bzw. für gewerbliche Kunden vor Geschäftsbeginn und sorgen dafür, dass tagsüber das Streugut alle Flächen schnee- und eisfrei hält. Bei extremen Wettersituationen stehen wir Ihnen je nach Bedarf und Auftrag mehrmals täglich zur Verfügung.
Bei der Beauftragung unseres Winterdienstes - in der Regel zwischen November und März - haben Sie die Wahl zwischen der sogenannten „Weißräumung“ und „Schwarzräumung“.
Bei der Weißräumung wird lediglich der Neuschnee beseitigt. Die unter dem Neuschnee befindliche Schneedecke wird hierbei festgefahren und die Rutschgefahr durch das Auftragen von Streugut verringert. Alternativ beinhaltet die Schwarzräumung die komplette Beseitigung der Schneedecke. Der Schnee wird vollständig geräumt, sodass der Bodenbelag zu erkennen ist.
Haben Sie Fragen zu unseren Leistungen des Winterdienstes? Gerne beantworten wir Ihre Fragen und erstellen Ihnen ein individuelles Angebot. Füllen Sie einfach unser Kontaktformular aus. Ihr persönlicher Ansprechpartner wird sich so schnell wie möglich bei Ihnen melden.