Sachkundeprüfung in der BWG Akademie

Prüfung gemäß §34a GewO (Gewerbeordnung)

Für eine direkte Tätigkeit im Bewachungsgewerbe, gleich ob Angestellter oder Gewerbetreibender, ist eine erfolgreiche abgelegte Sachkundeprüfung erforderlich. Zu den Tätigkeiten zählen unterem:
 

  • Bewachungen im Einlassbereich gastgewerblicher Diskotheken (Türsteher)
  • Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum (z.B. Citystreife)
  • Kontrollgänge in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr
  • Tätigkeiten zum Schutz von Ladendieben (Kaufhaus-, Ladendetektive)
  • Bewachungen von Asyl- und Flüchtlingsunterkünften (nur in leitender Funktion)
  • Bewachungen von zugangsgeschützten Großveranstaltungen (nur in leitender Funktion)


Die Sachkundeprüfung gemäß §34a GewO muss bei einer staaatlich anerkannten Stelle abgelegt werden. In der Regel ist dies eine örtliche Industrie- und Handelskammer (IHK).

 

Für einen erfolgreichen Abschluss mit Zertifikat muss eine schriftliche und mündliche Prüfung bestanden werden. Der schriftliche Teil besteht aus einem Fragekatalog mit vorgegebenen Antworten, der durch Ankreuzen beantwortet wird. Die Sachkundeprüfung kann nicht online und ausschließlich in deutscher Sprache abgelegt werden.

 

Inhalte der Prüfung gemäß §4 der BewachV Bewachungs­verordnung)

  • Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
  • Gewerberecht (GewO / BewachV)
  • Datenschutzrecht (BDSG)
  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
  • Straf- und Strafverfahrensrecht
  • Umgang mit Waffen (WaffG)
  • Unfallverhütungsvorschrift Wach- und Sicherungsdienste 
  • Umgang mit Menschen (insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen und Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen sowie interkulturelle Kompetenz unter besonderer Beachtung von Diversität und gesellschaftlicher Vielfalt)
  • Grundzüge der Sicherheitstechnik

 

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