Für eine direkte Tätigkeit im Bewachungsgewerbe, gleich ob Angestellter oder Gewerbetreibender, ist eine erfolgreiche abgelegte Sachkundeprüfung erforderlich. Zu den Tätigkeiten zählen unterem:
Die Sachkundeprüfung gemäß §34a GewO muss bei einer staaatlich anerkannten Stelle abgelegt werden. In der Regel ist dies eine örtliche Industrie- und Handelskammer (IHK).
Für einen erfolgreichen Abschluss mit Zertifikat muss eine schriftliche und mündliche Prüfung bestanden werden. Der schriftliche Teil besteht aus einem Fragekatalog mit vorgegebenen Antworten, der durch Ankreuzen beantwortet wird. Die Sachkundeprüfung kann nicht online und ausschließlich in deutscher Sprache abgelegt werden.
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