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Gefahrgut­transport

Gefahrguttransport

Sicherer Transport von Gütern mit gefährlichen Eigenschaften

Der Transport Gefahrgut ist vor allem im industriellen Bereich unverzichtbar. Auflagen zur Beförderung der gefährlichen Güter sollen verhindern, dass die als gefährlich klassifizierten Güter, Stoffe und Gegenstände durch unsachgemäßes oder unvorsichtiges Handeln zu Schäden führt. Mit unserer Transportlogistik für Gefahrgut unterstützen wir Sie dabei, Gefahrguttransporte besonders sorgfälig und rechtskonform durchzuführen, um Risiken zu vermeiden und die Güter sicher an ihren Bestimmungsort zu transportieren. 

 

Was ist Gefahrgut und welche Eigenschaften machen diese Güter gefährlich?

Gefahrgut bezeichnet je nach Gefahrgutklasse Stoffe und Gegenstände, die aufgrund ihrer Eigenschaften eine Gefahr für Menschen, Umwelt und Sachwerte darstellen. Dazu gehören beispielweise chemische oder biologische Stoffe wie Düngelmittel oder auch entzündliche, ätzende Materialien wie Lithium-Ionen-Akkus, Benzin und Abfälle, die gesundheitsgefährdend sind. 

 

Gefahrgut kann in fester, flüssiger oder gasförmiger Form existieren und bedarf je nach Eigenschaft spezielle Behälter und Anforderungen an den Transport. 

 

Auflagen für Gefahrguttransporte sollen verhindern, dass die als gefährlich klassifizierten Güter, Stoffe und Gegenstände durch unsachgemäßes oder unvorsichtiges Handeln zu weitreichenden Schäden führt. Der Transport von Gefahrgut unterliegt deshalb strengen gesetzlichen Auflagen und internationalen Regelungen, um sicherzustellen, dass der Transport von Gefahrgut sicher und ohne Risiko für Mensch und Umwelt erfolgt. Dazu gehören spezifische Verpackungsvorschriften, Kennzeichnungspflichten und Schulungen für das Personal, das mit Gefahrgut umgeht.

 

Was muss beim Versand und Transport von Gefahrgut beachtet werden?

Gefahrguttransporte unterliegen den strengen nationalen und internationalen Vorschriften und Normen, wie zum Beispiel dem Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR). Die Vorschriften regeln die Verpackung, Kennzeichnung, Dokumentation und Handhabung von gefährlichen Gütern, um die Sicherheit während des Transports zu gewährleisten. Entsprechend sorgfältig und sicher muss der Gefahrguttransport erfolgen, um Unfälle und Schäden zu vermeiden. 

 

Daher gilt es spezielle Vorschriften und Regelungen hinsichtlich der sicheren Beförderung von Gefahrgut unbedingt einzuhalten:

 

  • Verpackung und Kennzeichnung: Die Verpackung muss so gewählt werden, dass sie den spezifischen Gefahren des Gutes standhält. Beim Gefahrguttransport wird die Sendung klar und deutlich mit einem Gefahrzettel und einer UN-Nummer versehen gekennzeichnet. Bei der UN-Nummer handelt es sich um eine Stoffnummer, die eine eindeutige Idenfikation des Gefahrguts ermöglicht. Der Gefahrzettel ist ein spezielles Label, welches angebracht werden muss und anhand welchem die Gefahrgutklasse ersichtlich ist. 
  • Auswahl des Transportmittels: Die Auswahl und Ausrüstung des Transportmittels erfolgt gemäß Gefahrgutrecht zur Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (kurz GGVSEB). Die Einhaltung sämtlicher Pflichten im Gefahrgutprozess sind unsere oberste Priorität. Unsere Transportmittel sind grundsätzlich mit umfassender Sicherheitsausrüstung wie form- und kraftschlüssiger Ladungssicherung, Feuerlöscher, Warnwesten, einem Warndreieck und Erste-Hilfe-Koffer sowie einer Warntafel ausgestattet.
  • Unterweisung der Mitarbeiter: Unsere Mitarbeiter werden gemäß ADR 1.3 regelmäßig geschult und unterwiesen. Die Unterweisung beinhaltet u.a. die allgemeinen Vorschriften für den Transport gefährlicher Güter, die Gefahrgutklassen, Vorschriften zu Kennzeichnung, Verpackung und Dokumentation. Des weiteren werden Maßnahmen zur Unfallverhütung und Ersten Hilfe im Falle eines Zwischenfalls geschult als auch die Verantwortlichkeiten und Pflichten der beteiligten Mitarbeiter. Die Unterweisung unserer Mitarbeiter orientiert sich ausnahmslos an den aktuellen Vorschriften.

 

Die von uns beförderten Gefahrgüter sind gemäß ADR vorab in einer Primär- und Sekundärverpackung sowie einer Außenverpackung zu verpacken. Achten Sie bitte hierbei je nach Stoffbeschaffenheit wahlweise auf eine starre Sekundärverpackung oder starre Außenverpackung. Nur so kann ein Austreten oder Zubruchgehen mittels flüssigkeitsdichter und hochwertiger, gepolsterter Verpackung während unseresTransports sachgemäß vehindert werden.

 

Alle von uns transportierten Gefahrgüter tragen entsprechende UN-Kodierungen und gut sichtbare Gefahrgutkennzeichen. Wir stellen unseren Kunden spezielle Unterweisungsnachweise der eingesetzten Mitarbeiter als auch eine transparente Dokumentation des Transports zur Verfügung.

 

Sollten Sie sich darüber hinaus für genehmigungspflichtige Transporte von Gefahrgut interessieren, nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf. 

 

Unsere Leistungen im Gefahrguttransport 

  • Verpackungsanweisung gemäß Gefahrgutverordnung ADR P650
  • Ladungssicherung gemäß der gesetzlichen Vorgaben
  • Transport von gekühlten oder gefrorenen Proben
  • Dokumentation in Zusammenarbeit mit unserer zertifizierten Alarmempfangsstelle nach DIN EN 50518
  • Unterweisungsnachweis und geschultes Personal

Zertifizierung 

Geprüfte Qualität für mehr Sicherheit

  • Zertifizierung der BAVALOG GmbH gemäß DIN EN ISO 9001:2015 | gültig bis 10.11.2027
  • Zertifikat zur Eintragung im Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen AVPQ | gültig bis 23.08.2025

Ihre Vorteile

  • Individuelle Transportlösungen
  • Schneller und zuverlässiger Transport
  • Einhaltung gesetzlicher Vorschriften
  • Sicherheit für Umwelt und Mitarbeiter
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Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung in der Logistik. Gerne beraten wir Sie zum Gefahrguttransport und erstellen Ihnen ein individuelles Angebot. Füllen Sie einfach unser Kontaktformular aus. Ihr persönlicher Ansprechpartner wird sich so schnell wie möglich bei Ihnen melden.

 

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