Aufschaltung und Überwachung von Gefahrenmeldeanlagen
Unter dem Begriff der Gefahrenmeldeanlage (GMA) werden sämtliche technische Anlagen zusammgenfasst, die Alarme (z.B. Störungen, Gefahren) erkennen, verarbeiten und mittels einer Fernmeldetechnik zur Bearbeitung weitergeben. Gefahrenmeldeanlagen dienen dem Schutz von Personen und Sachgütern, indem Informationen und Signale der Anlage überwacht und im Alarmfall die weiteren Maßnahmen eingeleitet werden.
In Gebäuden - insbesondere in gewerblichen und öffentlichen Einrichtungen - sind verschiedenste technische Anlagen installiert. Die technischen Anlagen erfassen eigenständig Zustände, Ereignisse sowie Störungen, werten diese aus und leiten eine Reaktion wie beispielsweise einen Alarm aus. Um diesen zuverlässig zu erfassen, müssen die Übertragungswege der Anlage dauerhaft überwacht werden, um ein Versagen der Anlage zu verhindern.
Zu Gefahrenmeldeanlagen zählen unter anderem
Damit im Alarmfall schnellstmöglichst reagiert werden kann, werden die technischen Anforderungen an die GMA in Deutschland in der DIN VDE 0833 zusammengefasst. Die GMA besteht aus der Zentrale, der Meldergruppe, zwei unabhängig voneinander funktionierenden Energiequellen zur Energieversorgung, dem optischen und akustischen Signalgebern, den Bedienelementen sowie den Übertragungseinrichtungen.
Für die Überwachung und Verarbeitung der Signale und Störungsmeldungen ist es empfehlenswet, diese mittels der Übertragungseinrichtung an eine ständig besetzte Stelle weiterzuleiten.
Über die GMA können verschiedene Signale zum Zustand der Anlage verarbeitet werden. Wenn die ausgelöste Meldung ins Leere läuft oder nur eine beauftragte Einzelpersonen über den Alarm informiert wird, die ggf. nicht rechtzeitig einschreiten kann, werden hohe Schäden riskiert.
Mit der Aufschaltung der Gefahrenmeldeanlage auf eine Alarmempfangsstelle werden sämtliche Alarmmeldungen 24/7 an die Leitstelle übertragen und überwacht. Im Alarmfall prüfen die ausgebildeten Leitstellenmitarbeiter die Meldung und leiten umgehend die vereinbarten Maßnahmen in die Wege. Eine Aufschaltung auf eine Alarmempfangsstelle bedeutet die professionelle Bearbeitung von Gefahrenmeldungen rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr.
Unsere Alarmempfangsstelle ist gemäß der Norm DIN EN 50518 zertifiziert und erfüllt die technischen, baulichen und organistorischen Anforderungen. Damit gewähren wir ein Höchstmaß an Sicherheit und Qualität bei der Aufschaltung und Überwachung Ihrer Gefahrenmeldeanlagen. Wird ein Alarm ausgelöst, kümmern wir uns in Zusammenarbeit mit unserem Interventionsdienst um die umgehende Bearbeitung des Alarms.
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