Aufschaltung und Überwachung von Gefahrenmeldeanlagen
Unter dem Begriff Gefahrenmeldeanlage (GMA) werden sämtliche Alarmanlagen bzw. technische Anlagen zusammengefasst, die Alarme (z.B. Störungen, Gefahren) erkennen, verarbeiten und mittels einer Fernmeldetechnik zur Bearbeitung weitergeben. Gefahrenmeldeanlagen dienen dem Schutz von Personen und Sachgütern, indem Informationen und Signale der Anlage überwacht und im Alarmfall die weiteren Maßnahmen eingeleitet werden.
In Gebäuden - insbesondere in gewerblichen und öffentlichen Einrichtungen - sind verschiedenste technische Alarmanlagen installiert. Die technischen Alarmanlagen erfassen eigenständig Zustände, Ereignisse sowie Störungen, werten diese aus und leiten eine Reaktion wie beispielsweise einen Alarm aus. Um diesen zuverlässig zu erfassen, müssen die Übertragungswege der Alarmanlage dauerhaft überwacht werden, um ein Versagen der Anlage zu verhindern.
Zu Gefahrenmeldeanlagen zählen verschiedene Arten von Anlagen, die dazu dienen, verschiedene Gefahern oder Störungen rechtzeitig zu erkennen und zu melden. Dazu zählen unter anderem Brandmeldeanlagen (BMA), Einbruchmeldeanlagen (EMA), Überfallmeldeanlagen (ÜMA) und Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme (NGRS). Eine sorgfältige Planung und Anpassung an die spezifischen Bedürfnisse des zu schützenden Objekts sind entscheidend für die Effektivität einer Gefahrenmeldeanlage.
Brandmeldeanlagen (BMA) Eine Brandmeldeanlage (BMA) ist ein technisches System, das zur frühzeitigen Erkennung und Meldung von Bränden eingesetzt wird. Sie umfasst eine Vielzahl von Komponenten, die zusammenarbeiten, um die Sicherheit in Gebäuden zu gewährleisten. Brandmeldeanlagen sind in vielen öffentlichen Gebäuden, Unternehmen und größeren Wohnanlagen gesetzlich vorgeschrieben, um die Sicherheit der Menschen zu erhöhen und Schäden durch Brände zu minimieren.
Einbruchmeldeanlagen (EMA), auch als Einbruchalarmsysteme bekannt, sind Sicherheitssysteme, die entwickelt wurden, um Einbrüche und unbefugtes Eindringen in ein Gebäude oder ein bestimmtes Areal zu erkennen und darüber zu alarmieren. Diese Systeme können in der Regel aus verschiedenen Komponenten bestehen, darunter Bewegungssensoren, Tür- und Fenstersensoren, Glasbruchmelder oderÜberwachungskameras. Wenn eine unbefugte Bewegung oder ein Einbruch erkannt wird, aktiviert das System einen Alarm, der in Form von akustischen Signalen (z.B. Sirenen) oder stillen Alarmen (z.B. Benachrichtigungen an eine Notrufleitstelle) erfolgen kann. EMAs dienen dazu, die Sicherheit von Wohnhäusern, Unternehmen und anderen Einrichtungen zu erhöhen, indem sie potenzielle Einbrecher abschrecken und im Falle eines Einbruchs schnelle Maßnahmen in die Wege zu leiten.
Überfallmeldeanlagen (ÜMA) sind Sicherheitssysteme, die dazu dienen, im Falle eines Überfalls oder einer Bedrohung schnell und effizient Alarm zu schlagen. Diese Systeme werden häufig Einrichtungen mit erhöhten Sicherheitsanforderungen - unter anderem in Banken, Juweliergeschäften oder Tankstellen - eingesetzt, um die Sicherheit von Personen und Sachwerten zu gewährleisten. Eine ÜMA kann manuell durch das Personal ausgelöst werden, indem ein versteckter Knopf gedrückt oder ein stiller Alarm aktiviert wird. Der Alarm wird in der Regel an eine Alarmzentrale oder direkt an die Polizei weitergeleitet, um eine umgehende Reaktion der Sicherheitskräfte zu gewährleisten. Ziel dieser Anlagen ist es, die Reaktionszeit im Ernstfall zu minimieren und dadurch potenzielle Schäden oder Verluste zu reduzieren.
Gefahrenmeldeanlagen sind komplexe Systeme, die aus verschiedenen Komponenten bestehen, um effektiv zu funktionieren. Damit im Alarmfall schnellstmöglichst reagiert werden kann, werden die technischen Anforderungen an die GMA in Deutschland in der DIN VDE 0833 zusammengefasst. Die Bestandteile einer Gefahrenmeldeanlage nach DIN VDE bestehen aus der Zentrale, der Meldergruppe, zwei unabhängig voneinander funktionierenden Energiequellen zur Energieversorgung, dem optischen und akustischen Signalgebern, den Bedienelementen sowie den Übertragungseinrichtungen. Für die Überwachung und Verarbeitung der Signale und Störungsmeldungen ist es empfehlenswert, diese mittels der Übertragungseinrichtung an eine ständig besetzte Stelle weiterzuleiten.
Die Aufschaltung von Gefahrenmeldeanlagen (GMA) nach DIN VDE bezieht sich auf die Installation und den Betrieb von Anlagen, die zur Erkennung und Meldung von Gefahren wie Einbruch, Feuer oder anderen sicherheitsrelevanten Ereignissen dienen. Die DIN VDE Normenreihe regelt die technischen Anforderungen und Standards, die bei der Planung, Installation und Wartung solcher Systeme eingehalten werden müssen. Um sicherzustellen, dass Alarme in einer GMA effektiv bearbeitet werden, ist es wichtig, ein zuverlässiges Alarmsystem zu implementieren, welches mehrere Personen oder nachgelagerte Stellen wie einen Interventionsdienst benachrichtigt.
Wenn die ausgelöste Meldung ins Leere läuft oder nur eine beauftragte Einzelpersonen über den Alarm informiert wird, die ggf. nicht rechtzeitig einschreiten kann, werden hohe Schäden riskiert.
Mit der Aufschaltung von Gefahrenmeldeanlagen auf unsere Alarmempfangsstelle nach DIN EN 50518 werden sämtliche Alarmmeldungen 24/7 an unsere Leitstelle übertragen und überwacht. Die Norm legt hohe Sicherheitsanforderungen fest, um sicherzustellen, dass Alarmempfangsstellen zuverlässig arbeiten und gegen verschiedene Risiken wie Einbruch, Feuer oder technische Ausfälle geschützt sind. Mit unserer zertifizierten Alarmempfangsstelle gewähren wir ein Höchstmaß an Sicherheit und Qualität bei der Aufschaltung und Überwachung Ihrer Gefahrenmeldeanlagen.
Im Alarmfall prüfen unsere ausgebildeten Leitstellenmitarbeiter 24/7 die Meldungen und leiten umgehend die vorab vereinbarten Maßnahmen in die Wege.
Für Objekte mit erhöhten Sicherheitsanforderungen bieten wir eine Aufschaltung in Kombination mit unserem Sicherheitsnetzwerk BAVADO.net. Das VdS Sicherheitsnetzwerk bietet erhöhte Cyber-Sicherheit in der Überwachung technischer Anlagen.
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