ADR ist die Abkürzung für "Accord européen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Route". Auf Deutsch spricht man vom Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße.
ADR ist eine Gefahrgutverordnung und regelt den internationalen Transport von gefährlichen Gütern auf der Straße. Ziel ist es, die Sicherheit im Transport zu erhöhen und Risiken zu minimieren. Die Verordnung umfasst Vorschriften zu Verpackung, Kennzeichnung, Dokumentation und Fahrzeugausstattung. Das ADR wird regelmäßig aktualisiert, um Sicherheitsstandards zu gewährleisten und den technischen Fortschritt zu berücksichtigen.
Nein, das ADR gilt international für den Transport gefährlicher Güter auf der Straße. Ausnahmen gibt es allerdings für bestimmte Mengen oder Arten von gefährlichen Gütern, die unter erleichterten Bedingungen transportiert werden dürfen.
Diese Ausnahme betrifft die Beförderung gefährlicher Güter in begrenzten Mengen (Limited Quantities, LQ) und freigestellten Mengen (Excepted Quantities, EQ). Hierbei handelt es sich um kleinere Mengen von gefährlichen Stoffen, die unter bestimmten Voraussetzungen von den umfassenderen ADR-Vorschriften ausgenommen sind.
Diese Ausnahme gilt für die Beförderung gefährlicher Güter, die im Rahmen von privaten Transporten und nicht im Rahmen einer wirtschaftlichen Tätigkeit durchgeführt werden. Solche Transporte sind oft von den strengen ADR-Vorschriften ausgenommen, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind.
Diese Ausnahme bezieht sich auf die Beförderung gefährlicher Güter, die Teil der Haupttätigkeit des Unternehmens sind, z. B. bei Handwerksbetrieben oder Bauunternehmen. Diese Beförderungen sind unter bestimmten Bedingungen von den strengen ADR-Vorschriften ausgenommen, insbesondere wenn sie in geringen Mengen und auf kurzen Strecken erfolgen.
Es ist wichtig, die genauen Bedingungen und Grenzen dieser Ausnahmen zu beachten, da sie spezifische Anforderungen und Beschränkungen enthalten können.
Nach ADR 1.3 müssen alle Personen unterwiesen werden, die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind. Dazu gehören Fahrer, Verlader, Verpacker, Spediteure und Lagerpersonal. Ziel der Unterweisung ist es, sicherzustellen, dass alle Beteiligten über die notwendigen Kenntnisse verfügen, um Risiken zu minimieren und die Sicherheitsvorschriften einzuhalten. Die Schulung sollte auf die spezifischen Aufgaben der jeweiligen Person abgestimmt sein und regelmäßig aktualisiert werden, um den aktuellen Anforderungen gerecht zu werden.
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