Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

Was sagt die Betriebssicherheitsverordnung aus?

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist ein zentrales Regelwerk im deutschen Arbeitsschutzrecht, das die Sicherheit und den Gesundheitsschutz von Beschäftigten bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen sicherstellen soll. Sie basiert auf dem Arbeitsschutzgesetz und der europäischen Richtlinie 2009/104/EG über Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz, welche bei der Benutzung von Arbeitsmitteln durch Arbeitnehmer zu beachten sind. Die Verordnung zielt darauf ab, dass Arbeitsunfälle und Risiken, die durch die Verwendung von Arbeitsmitteln oder den Betrieb von Anlagen entstehen können, vermieden werden.

 

Wer muss die Betriebssicherheitsverordnung umsetzen?

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) muss in erster Linie von Arbeitgebern umgesetzt werden, die ihren Beschäftigen Arbeismittel zur Verfügung stellen oder überwachungsbedürftige Anlagen betreiben. Arbeitgeber sind verpflichtet, die Vorgaben der BetrSichV umzusetzen, da sie die Verantwortung für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz ihrer Mitarbeiter am Arbeisplatz tragen. 

 

Welche Anlagen fallen unter die Betriebssicherheitsverordnung?

Betreiber von überwachungsbedürftigen Anlagen müssen die Vorgaben der BetrSichV umsetzen, unabhängig davon, ob sie Beschäftigte haben. Unter die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) fallen verschiedene Arten von Anlagen:

 

  • Druckanlagen
  • Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen
  • Aufzugsanlagen
  • Anlagen zur Lagerung von gefährlichen Stoffen
  • Kälteanlagen und Wärmepumpen
  • Anlagen zur Erzeugung, Umwandlung oder Speicherung von Energie
  • Druckhaltende Betriebseinrichtungen

 

Was muss nach der Betriebssicherheitsverordnung geprüft werden?

Nach der BetrSichV müssen folgende Aspekte regelmäßig geprüft werden:

 

  • Arbeitsmittel: Dazu gehören alle Maschinen, Geräte, Werkzeuge und Anlagen, die von Beschäftigten bei der Arbeit verwendet werden. Die Prüfung muss sicherstellen, dass diese Arbeitsmittel in einem sicheren Zustand sind und den geltenden Sicherheitsanforderungen entsprechen.
  • Überwachungsbedürftige Anlagen: Dazu zählen Anlagen, die aufgrund ihrer potenziellen Gefährdung regelmäßig überwacht werden müssen, wie z.B. Druckbehälter, Aufzugsanlagen und bestimmte elektrische Anlagen.
  • Gefährdungsbeurteilung: Arbeitgeber sind verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, um die spezifischen Risiken zu identifizieren, die mit der Nutzung der Arbeitsmittel verbunden sind. Basierend darauf müssen geeignete Schutzmaßnahmen ergriffen werden.

 

Diese Prüfungen müssen von fachkundigen Personen durchgeführt werden, die die erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen haben. Die Häufigkeit der Prüfungen hängt von der Art des Arbeitsmittels und den potenziellen Risiken ab. Alle Prüfungen müssen dokumentiert werden, einschließlich der Ergebnisse und der getroffenen Maßnahmen zur Beseitigung festgestellter Mängel.

 

Wer gilt nach der Betriebssicherheitsverordnung als fachkundig?      

Die Fachkunde ist auf das jeweilige Arbeitsmittel und den spezifischen Einsatzbereich bezogen. Nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) gilt eine Person als fachkundig, wenn sie über die erforderlichen Kenntnisse zur Überprüfung und Beurteilung von Arbeitsmitteln und über die notwendigen praktischen Erfahrungen verfügt. Das bedeutet, dass eine Person als fachkundig angesehen wird, wenn sie die speziellen Anforderungen und Gefährdungen, die mit einem bestimmten Arbeitsmittel verbunden sind, versteht und in der Lage ist, entsprechende Schutzmaßnahmen zu beurteilen und anzuwenden.

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