Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist ein zentrales Regelwerk im deutschen Arbeitsschutzrecht, das die Sicherheit und den Gesundheitsschutz von Beschäftigten bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen sicherstellen soll. Sie basiert auf dem Arbeitsschutzgesetz und der europäischen Richtlinie 2009/104/EG über Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz, welche bei der Benutzung von Arbeitsmitteln durch Arbeitnehmer zu beachten sind. Die Verordnung zielt darauf ab, dass Arbeitsunfälle und Risiken, die durch die Verwendung von Arbeitsmitteln oder den Betrieb von Anlagen entstehen können, vermieden werden.
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) muss in erster Linie von Arbeitgebern umgesetzt werden, die ihren Beschäftigen Arbeismittel zur Verfügung stellen oder überwachungsbedürftige Anlagen betreiben. Arbeitgeber sind verpflichtet, die Vorgaben der BetrSichV umzusetzen, da sie die Verantwortung für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz ihrer Mitarbeiter am Arbeisplatz tragen.
Betreiber von überwachungsbedürftigen Anlagen müssen die Vorgaben der BetrSichV umsetzen, unabhängig davon, ob sie Beschäftigte haben. Unter die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) fallen verschiedene Arten von Anlagen:
Nach der BetrSichV müssen folgende Aspekte regelmäßig geprüft werden:
Diese Prüfungen müssen von fachkundigen Personen durchgeführt werden, die die erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen haben. Die Häufigkeit der Prüfungen hängt von der Art des Arbeitsmittels und den potenziellen Risiken ab. Alle Prüfungen müssen dokumentiert werden, einschließlich der Ergebnisse und der getroffenen Maßnahmen zur Beseitigung festgestellter Mängel.
Die Fachkunde ist auf das jeweilige Arbeitsmittel und den spezifischen Einsatzbereich bezogen. Nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) gilt eine Person als fachkundig, wenn sie über die erforderlichen Kenntnisse zur Überprüfung und Beurteilung von Arbeitsmitteln und über die notwendigen praktischen Erfahrungen verfügt. Das bedeutet, dass eine Person als fachkundig angesehen wird, wenn sie die speziellen Anforderungen und Gefährdungen, die mit einem bestimmten Arbeitsmittel verbunden sind, versteht und in der Lage ist, entsprechende Schutzmaßnahmen zu beurteilen und anzuwenden.
Ihr Partner für mehr Sicherheit und Lebensqualität
Unsere Leistungen zur Erfüllung der Vorschriften gemäß BetrSichV
Möchten Sie mehr über unsere Leistungen erfahren? Gerne beantworten wir Ihre Fragen und erstellen Ihnen ein individuelles Angebot. Füllen Sie einfach unser Kontaktformular aus. Ihr persönlicher Ansprechpartner wird sich so schnell wie möglich bei Ihnen melden.