Ein Brandschutzhelfer ist ein Mitarbeiter eines Unternehmens, der vom Arbeitgeber benannt wurde, im Brandfall bestimmte Aufgaben im Bereich des Brandschutzes zu erfüllen. Brandschutzhelfer haben eine spezielle Ausbildung erhalten, um im Brandfall die richtigen Maßnahmen zu treffen und im Umgang mit Feuerlöschern und anderen Brandschutzeinrichtungen vertraut zu sein.
Ein Brandschutzhelfer hat die Aufgabe, im Falle eines Brandes erste Maßnahmen zur Brandbekämpfung zu ergreifen und die Sicherheit der Personen im Betrieb zu gewährleisten. Zu den Aufgaben gehören unter anderem:
Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer dauert in der Regel einen Tag bzw. 8 Unterrichtsstunden. Im Rahmen einer Schulung bei einer zugelassenen Bildungseinrichtung eignen sich die angehenden Brandschutzhelfer das notwendige Wissen und die Kompetenzen an, um im Brandfall richtig zu handeln. Ein Brandschutzhelfer wird gemäß § 10 des Arbeitsschutzgesetzes und der DGUV Information 205-023 ausgebildet.
In Deutschland sind Brandschutzhelfer in bestimmten Situationen gesetzlich vorgeschrieben. Die rechtlichen Grundlagen für die Bestellung von Brandschutzhelfern finden sich in der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ sowie im Arbeitsschutzgesetz und in der Arbeitsstättenverordnung.
Arbeitgeber sind verpflichtet, eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten als Brandschutzhelfer auszubilden und zu benennen. Dies ist Teil der allgemeinen Fürsorgepflicht des Arbeitgebers zur Gewährleistung der Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten. Die ASR A2.2 empfiehlt, dass mindestens 5% der Beschäftigten als Brandschutzhelfer ausgebildet sein sollten. Diese Zahl kann je nach Gefährdungsbeurteilung höher sein, insbesondere in Bereichen mit erhöhtem Brandrisiko.
Die Anzahl der erforderlichen Brandschutzhelfer hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich der Größe und Nutzung des Gebäudes, der Anzahl der Mitarbeiter und den spezifischen Risiken, die in einem Unternehmen oder einer Organisation vorhanden sind. In Deutschland gibt es keine gesetzlich festgelegte pauschale Anzahl von Brandschutzhelfern, die in jedem Fall vorhanden sein muss.
Brandschutzhelfer und Evakuierungshelfer sind nicht zwingend dasselbe, obwohl ihre Aufgaben sich überschneiden können. Ein Brandschutzhelfer ist speziell auf die Bekämpfung von Entstehungsbränden geschult, während ein Evakuierungshelfer primär für die Organisation und Durchführung der Evakuierung von Personen im Gefahrenfall verantwortlich ist. In vielen Unternehmen übernehmen jedoch dieselben Personen beide Rollen.
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