Ein Flucht- und Rettungsplan ist ein wichtiger Bestandteil der Sicherheitsvorkehrungen sowie des Sicherheitskonzepts in Gebäuden, Arbeitsstätten öffentlichen Einrichtungen. Sie liefern eine grafische Darstellung des Gebäudegrundrisses, die allen Anwesenden eine Orientierung über die verfügbaren Flucht- und Rettungswege bietet. Bei der Erstellung dieser Pläne sind wesentliche Vorgaben zu beachten, die vor allem in der DIN ISO 23601 festgelegt sind. Sie dienen dazu, im Falle eines Notfalls, wie etwa eines Brandes, einer Naturkatastrophe oder eines anderen kritischen Ereignisses, eine geordnete und schnelle Evakuierung der Menschen zu gewährleisten.
Laut § 4 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist es erforderlich, einen Flucht- und Rettungsplan zu erstellen, wenn die jeweiligen Gegebenheiten einer Arbeitsstätte dies erfordern. Arbeitgeber sind besonders dann verpflichtet, einen Flucht- und Rettungsplan zu entwickeln, wenn die Fluchtwege schwer zu überschauen sind, viele ortsfremde Personen die Einrichtung nutzen oder eine erhöhte Gefährdung vorliegt. Dies betrifft insbesondere große Gebäude, komplexe Anordnungen oder Bereiche mit hohem Brandrisiko.
Flucht- und Rettungspläne können von spezialisierten Fachfirmen erstellt werden, die sich auf Brandschutz und Sicherheitstechnik spezialisiert haben. Dazu gehören des Weiteren Brandschutzbeauftragte, Architekten oder Ingenieure mit entsprechender Qualifikation.
Ein Flucht- und Rettungsplan beinhaltet detaillierte Informationen über Fluchtwege, Notausgänge, Sammelstellen und die Standorte von Feuerlöschern, Erste-Hilfe-Einrichtungen und anderen sicherheitsrelevanten Ausrüstungen. Ein gut ausgearbeiteter Flucht- und Rettungsplan berücksichtigt die spezifischen Gegebenheiten des Gebäudes, einschließlich der Anzahl der Etagen, der Raumaufteilung und der maximalen Personenbelegung.
Ein weiterer wichtiger Aspekt eines Flucht- und Rettungsplans ist die Berücksichtigung von Personen mit besonderen Bedürfnissen, wie Menschen mit körperlichen Einschränkungen oder älteren Menschen. Der Plan sollte spezielle Vorkehrungen und Hilfsmittel vorsehen, um sicherzustellen, dass alle Personen das Gebäude im Notfall sicher und zügig verlassen können. Dies kann den Einsatz von Evakuierungsstühlen, Aufzügen mit Notstromversorgung oder speziell geschultem Personal umfassen, das im Notfall Unterstützung leistet. Ein Flucht- und Rettungsplan umfasst sowohl grafische Darstellungen als auch schriftliche Anweisungen. Die Vorgaben für Gestaltung und Ausführung von Flucht- und Rettungsplänen sind in der Norm DIN ISO 23601:2021-11 festgelegt.
Er ist an geeigneten und gut sichtbaren Stellen innerhalb der Arbeitsstätte anzubringen, um im Notfall eine schnelle Orientierung und Reaktion zu ermöglichen. Der Flucht- und Rettungsplan sollte an gut sichtbaren und leicht zugänglichen Stellen im Gebäude angebracht werden, z.B. in der Nähe von Eingängen, in Fluren, an Aufzügen und in der Nähe von Notausgängen. Er sollte für alle Personen im Gebäude leicht einsehbar sein.
Der Flucht- und Rettungsplan muss stets auf dem neuesten Stand und übersichtlich gestaltet sein. Er sollte deshalb regelmäßig überprüft und bei Bedarf aktualisiert werden, insbesondere wenn bauliche Änderungen im Gebäude vorgenommen werden oder sich die Nutzung des Gebäudes ändert. Es gibt keine festgelegte Frist für die Erneuerung, aber eine jährliche Überprüfung wird empfohlen.
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