Mithilfe einer Gefährdungsanalyse werden potenzielle Gefahren und Risiken - beispielsweise an einem Arbeitsplatz oder in einem Gebäude - ermittelt und bewertet um Unfälle und Schäden zu vermeiden. Die anschließende Gefährdungsbeurteilung ist ein wesentlicher Bestandteil des betrieblichen Arbeitsschutzes und dient als Basis für die Entwicklung vorbeugender Maßnahmen. Im Wach- und Sicherheitsdienst dient eine Gefährdungsbeurteilung dazu, mögliche Gefahren und Risiken für die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten zu bewerten und Schutzmaßnahmen in einem Maßnahmenplan festzulegen.
Eine Gefährdungsbeurteilung ist in Deutschland gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtend durchzuführen, wann immer Arbeitnehmer beschäftigt werden. Sie muss bei der Einrichtung eines neuen Arbeitsplatzes, bei der Einführung neuer Arbeitsmittel oder Arbeitsverfahren sowie bei Veränderungen der Arbeitsbedingungen durchgeführt werden. Zudem ist sie regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf zu aktualisieren, um sicherzustellen, dass alle potenziellen Gefährdungen für die Mitarbeiter identifiziert und geeignete Schutzmaßnahmen getroffen werden. Dies gilt für alle Branchen und Arbeitsplätze, unabhängig von der Größe des Unternehmens.
Die Verantwortung für die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung liegt in erster Linie beim Arbeitgeber. Der Arbeitgeber kann jedoch geeignete Personen oder externe Dienstleister beauftragen, die Beurteilung durchzuführen. Dennoch bleibt der Arbeitgeber rechtlich verantwortlich dafür, dass die Gefährdungsbeurteilung ordnungsgemäß und vollständig durchgeführt wird.
Das Erstellen der Gefährdungsbeurteilung erfolgt durch diejenigen Personen, welche mit der Durchführung der betreffenden Tätigkeit beauftragt sind. Dazu gehört die systematische Erfassung von Informationen über potenzielle Gefahren und Risiken sowie die Bewertung der bestehenden Schutzmaßnahmen. Es ist wichtig, dass die beteiligten Personen eng mit den Mitarbeitern zusammenarbeiten, um ein umfassendes Bild der Arbeitsbedingungen und potenziellen Gefahren zu erhalten.
In einer Gefährdungsbeurteilung müssen folgende Punkte dokumentiert sein:
Die Dokumentation dient als Nachweis für die Erfüllung der gesetzlichen Pflichten und ist auch eine wichtige Grundlage für zukünftige Überprüfungen und Anpassungen. Außerdem sollte jede Gefährdungsbeurteilung leicht zugänglich und verständlich für alle relevanten Akteure im Unternehmen sein.
Die sieben Schritte einer Gefährdungsbeurteilung umfassen:
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