Die NIS-2-Richtlinie ist eine überarbeitete Version der ursprünglichen NIS-Richtlinie (Network and Information Systems Directive) der Europäischen Union und eine EU-weite Gesetzgebung zur Cybersicherheit. Die Richtlinie zielt darauf ab, das Sicherheitsniveau von Netz- und Informationssystemen innerhalb der EU zu stärken, zu vereinheitlichen und einen höheren Schutz kritischer Infrastrukturen und digitaler Dienste zu gewährleisten. Die NIS-2-Richtlinie erweitert den Anwendungsbereich, erhöht die Sicherheitsanforderungen und verbessert die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten.
Zu den Sektoren, welche unter die NIS-2 Richtlinie fallen, gehören unter anderem:
Die NIS-2-Richtlinie zielt auf eine breite Palette von Sektoren und Unternehmen ab, die als Betreiber wesentlicher Dienste (Operators of Essential Services, OES) und Anbieter digitaler Dienste (Digital Service Providers, DSP) klassifiziert werden. Diese Organisationen sind verpflichtet, bestimmte Sicherheitsmaßnahmen zu implementieren und Vorfälle zu melden.
Die NIS-2-Richtlinie wurde im Dezember 2022 von der EU verabschiedet und ist am 16. Januar 2023 in Kraft getreten. Die Mitgliedstaaten der EU hatten bis zum 17. Oktober 2024 Zeit, um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Die genaue Umsetzung kann jedoch von verschiedenen Faktoren abhängen, einschließlich des nationalen Gesetzgebungsprozesses. In Deutschland soll das NIS-2-Umsetzungsgesetz voraussichtlich in 2025 verabschiedet werden.
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