Sachkundeprüfung § 34a GewO

Was ist die Sachkundeprüfung nach § 34a?

Die Sachkundeprüfung nach § 34a der Gewerbeordnung (GewO) ist eine Prüfung, die im Bewachungsgewerbe erforderlich ist, um bestimmte Tätigkeiten im Sicherheitsbereich auszuüben. Die eingesetzten Personen müssen die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO ablegen, um die fachliche und menschliche Eignung zur Ausübung der Tätigkeiten nachzuweisen. Die Sachkundeprüfung soll sicherstellen, dass Personen, die in sicherheitsrelevanten Bereichen arbeiten, über das notwendige rechtliche und praktische Wissen verfügen, um ihre Aufgaben verantwortungsvoll und gesetzeskonform auszuführen. Die Prüfung ist für verschiedene Aufgaben im Bewachungsgewerbe gesetzlich vorgeschrieben, z.B. bei der Bewachung von Kontrollgängen im öffentlichen Raum.

 

Welche Themen werden in der Sachkundeprüfung nach § 34a geprüft?

Bei der Sachkundeprüfung nach § 34a GewO werden die Teilnehmer zu verschiedenen Themenbereichen geprüft:

 

  • Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung: Dabei geht es um die Grundlagen des öffentlichen Rechts, welches für den Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung relevant sind. Hierzu zählen z.B. das Versammlungsrecht oder das Waffenrecht. 
  • Gewerberecht: Das Gewerberecht regelt die Voraussetzungen für die Ausübung von Gewerben, z.B. auch die Anforderungen an das Bewachungsgewerbe. Bei der Sachkundeprüfung nach § 34a GewO werden grundlegende Kenntnisse zu Gewerbeanmeldungen und Pflichten eines Gewerbetreibenden abgefragt.
  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): Die Sachkundeprüfung beinhaltet Themen rund um das BGB, insbesondere die Paragraphen zu Notwehr und Notstand (§§ 227-21) sowie zu Haftung für Schäden (§§ 823-826). Diese Paragraphen sind im Sicherheitsgewerbe relevant für die Abwehr von Angriffen oder die Haftung bei Schäden, die bei falschem Handeln oder Unterlassen von Hilfe entstehen können.
  • Staf- und Strafverfahrensrecht: Bei der Sachkundeprüfung werden die Grundlagen des Strafrechts abgefragt, z.B. zu vorläufigen Festnahmen, Ermittlungsmaßnahmen und unterlassener Hilfeleistung. Das Strafrecht ist für das Bewachungsgewerbe besonders relevant, da Meldepflichten bei Straftaten bestehen.
  • Umgang mit Waffen: Für einzelne Tätigkeiten ist das Mitführen von Waffen notwendig. Im Rahmen der Sachkundeprüfung wird der Umgang mit Waffen einschließlich das Waffengesetz (WaffG) behandelt, welches Kenntnisse zur Aufbewahrung, zum Führen und Verwenden von Waffen vermittelt.
  • Unfallverhütungsvorschriften (UVV): Die Vorschriften der Berufsgenossenschaften für Wach- und Sicherheitsdienste legen die Regeln für die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz im Bewachungsgewerbe fest. Die Grundlagen zur UVV werden bei der Sachkundeprüfung abgefragt, um Arbeitsunfälle zu vermeiden.
  • Umgang mit Menschen: Den Prüfungsteilnehmern wird bei der Sachkundeprüfung vermittelt, wie man sich in Gefahrensituationen richtig verhält, welche Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen angewandt werden können und welche Maßnahmen zur Eigensicherung zu ergreifen sind. 
  • Grundlagen der Sicherheitstechnik: Die Sachkundeprüfung beinhaltet den grundlegenden Umfang mit sicherheitstechnischen Anlagen, z.B. Zugangskontrollsystemen.
  • Datenschutz: Die Prüfungsteilnehmer erhalten grundlegende Kenntnisse zur Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zum Schutz personenbezogener Daten. 

 

Was muss man bei der Sachkundeprüfung nach § 34a machen?

Die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO besteht aus einem schriftlichen und mündlichen Teil.

 

Der schriftliche Teil umfasst mehrere Multiple-Choice-Fragen zu verschiedenen Themenbereichen, welche in einer Zeitspanne von 120 Minuten bearbeitet werden müssen. Diese Fragen decken sämtliche relevanten Themenbereiche ab. Um die Prüfung erfolgreich zu bestehen, müssen mindestens 50 Prozent der Fragen korrekt beantwortet werden. 

 

Die mündliche Prüfung findet in der Regel im Anschluss an die schriftliche Prüfung statt und wird von einem Prüfungsausschuss der IHK abgenommen. Die Prüfung dauert ca. 15 Minuten und konzentriert sich auf Fragen zum Umgang mit Menschen, rechtlichen Grundlagen sowie dem Verhalten in Konflikt- und Gefahrensituationen. Auch bei der mündlichen Prüfung ist eine Mindestpunktzahl von 50 Prozent erforderlich, um die Prüfung zu bestehen.

 

Welche Voraussetzungen muss man zur Teilnahme an der Sachkundeprüfung nach § 34a GewO erfüllen?

 

  • Der Teilnehmer muss mindestens 18 Jahre alt sein.
  • Gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift (mindestens B1-Niveau).
  • Es muss ein einwandfreies Führungszeugnis vorliegen.

 

Wer ist von der Sachkundeprüfung nach § 34a GewO befreit?

Bestimmte Personen mit entsprechenden Ausbildungsabschlüssen und Nachweisen können von der Sachkundeprüfung befreit sein. 

 

  • Geprüfte Werkschutzkraft
  • Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft
  • Geprüfter Werkschutzmeister
  • Meister für Schutz und Sicherheit
  • Fachkraft für Schutz und Sicherheit

 

Auch bei Laufbahnprüfungen (z.B. mittlerer Polizeivollzugsdienst oder mittlerer Justizvollzugsdienst) oder ununterbrochener Täigkeit im Bewachungsgewerbe (ab 01. Januar 2003 seit mindestens drei Jahren) kann eine Befreiung von der Sachkundeprüfung erfolgen.

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