Die Verkehrssicherungspflicht ist ein juristischer Begriff und bezeichnet die gesetzliche Verpflichtung und Verantwortung von Eigentümern, Betreibern oder Inhabern, potenzielle Gefahren für Dritte zu verhindern und alle erforderlichen und zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um andere Personen vor Schäden zu schützen.
Es ist "derjenige, der eine Gefahrenlage - gleich welcher Art - schafft, grundsätzlich verpflichtet, die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um eine Schädigung anderer möglichst zu verhindern. Die rechtlich gebotene Verkehrssicherung umfasst diejenigen Maßnahmen, die ein umsichtiger und verständiger, in vernünftigen Grenzen vorsichtiger Mensch für notwendig und ausreichend hält, um andere vor Schäden zu bewahren." (siehe BGH NJW 2021, 1090 Rn. 8; 2020, 3106 Rn. 24; 2018, 2956 Rn. 17; 2017, 2905 Rn. 6)
Im Sinne der Verkehrssicherungspflicht sind Grundstückseigentümer beispielsweise dazu verpflichtet, dafür zu sorgen, dass auf dem Grundstück keine Personen zu Schaden kommen. Die Gefahrenquellen entstehen dabei aus der bestimmungsgemäßen Nutzung eines Objekts oder Grundstücks.
Die Verkehrssicherungspflicht ist in § 823 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) hinsichtlich der Schadensersatzpflicht sowie in § 14 Abs. 2 des Grundgesetzes (Eigentum verpflichtet) geregelt. Nichteinhaltung der Pflicht kann zu Schadensersatzforderungen führen.
Im Allgemeinen obliegt die Verkehrssicherungspflicht jedem, der eine Gefahrenquelle erzeugt oder aufrechterhält. Die Verkehrssicherungspflicht gilt unter anderem für:
Die Verkehrssicherungspflicht bei Immobilien stellt eine wesentliche rechtliche Verantwortung für Eigentümer und Besitzer von Grundstücken und darauf befindlichen Gebäuden und Anlagen dar. Eigentümer und Vermieter sind verpflichtet, sicherzustellen, dass von ihrem Grundstück oder Gebäude keine Gefährdung für Dritte ausgeht. Dazu gehört die regelmäßige Überprüfung von Gebäudeteilen, Wegen und anderen Anlagen auf ihre Sicherheit. Bei der Feststellung von Mängeln oder potenziellen Gefahrenquellen sind diese unverzüglich zu beseitigen, um Unfälle oder Verletzungen zu vermeiden. Hierzu zählen die Durchführung von notwendigen Reparaturen, Instandhaltungsmaßnahmen oder das Streuen der Gehwege bei Glätte. Eine Vernachlässigung dieser Pflicht kann zu Haftungsansprüchen führen, falls eine Person aufgrund Vernachlässigungen zu Schaden kommt. Daher ist es von entscheidender Bedeutung, Maßnahmen zur regelmäßigen Überprüfung und Instandhaltung zu implementieren und deren Durchführung zu dokumentieren.
Ihr Partner für mehr Sicherheit und Lebensqualität
Unsere Leistungen für Ihre Immobilie
Möchten Sie mehr über unsere Leistungen erfahren? Gerne beantworten wir Ihre Fragen und erstellen Ihnen ein individuelles Angebot. Füllen Sie einfach unser Kontaktformular aus. Ihr persönlicher Ansprechpartner wird sich so schnell wie möglich bei Ihnen melden.