Verkehrs­sicherungs­pflicht

Was bedeutet Verkehrssicherungspflicht?

Die Verkehrssicherungspflicht ist ein juristischer Begriff und bezeichnet die gesetzliche Verpflichtung und Verantwortung von Eigentümern, Betreibern oder Inhabern, potenzielle Gefahren für Dritte zu verhindern und alle erforderlichen und zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um andere Personen vor Schäden zu schützen.

 

Es ist "derjenige, der eine Gefahrenlage - gleich welcher Art - schafft, grundsätzlich verpflichtet, die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um eine Schädigung anderer möglichst zu verhindern. Die rechtlich gebotene Verkehrssicherung umfasst diejenigen Maßnahmen, die ein umsichtiger und verständiger, in vernünftigen Grenzen vorsichtiger Mensch für notwendig und ausreichend hält, um andere vor Schäden zu bewahren." (siehe BGH NJW 2021, 1090 Rn. 8; 2020, 3106 Rn. 24; 2018, 2956 Rn. 17; 2017, 2905 Rn. 6)

 

Im Sinne der Verkehrssicherungspflicht sind Grundstückseigentümer beispielsweise dazu verpflichtet, dafür zu sorgen, dass auf dem Grundstück keine Personen zu Schaden kommen. Die Gefahrenquellen entstehen dabei aus der bestimmungsgemäßen Nutzung eines Objekts oder Grundstücks.

 

Die Verkehrssicherungspflicht ist in § 823 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) hinsichtlich der Schadensersatzpflicht sowie in § 14 Abs. 2 des Grundgesetzes (Eigentum verpflichtet) geregelt. Nichteinhaltung der Pflicht kann zu Schadensersatzforderungen führen.

 

 

Wann liegt eine Verkehrssicherungspflicht vor?

Im Allgemeinen obliegt die Verkehrssicherungspflicht jedem, der eine Gefahrenquelle erzeugt oder aufrechterhält. Die Verkehrssicherungspflicht gilt unter anderem für:

 

  • Grundstückseigentümer und Vermieter, die für die Sicherheit ihres Gebäudes sorgen müssen (z.B. Winterdienst, Beleuchtung, Sicherung von Treppenhäusern);
  • Unternehmen, die Maschinen oder Anlagen betreiben;
  • Bauherren und Bauunternehmen, die Baustellen absichern müssen;
  • Veranstalter,  die Bühnen absichern und Evakuierungswege sicherstellen müssen.
 
 
 
 

Was ist die Verkehrssicherungspflicht bei Immobilien?

Die Verkehrssicherungspflicht bei Immobilien stellt eine wesentliche rechtliche Verantwortung für Eigentümer und Besitzer von Grundstücken und darauf befindlichen Gebäuden und Anlagen dar. Eigentümer und Vermieter sind verpflichtet, sicherzustellen, dass von ihrem Grundstück oder Gebäude keine Gefährdung für Dritte ausgeht. Dazu gehört die regelmäßige Überprüfung von Gebäudeteilen, Wegen und anderen Anlagen auf ihre Sicherheit. Bei der Feststellung von Mängeln oder potenziellen Gefahrenquellen sind diese unverzüglich zu beseitigen, um Unfälle oder Verletzungen zu vermeiden. Hierzu zählen die Durchführung von notwendigen Reparaturen, Instandhaltungsmaßnahmen oder das Streuen der Gehwege bei Glätte. Eine Vernachlässigung dieser Pflicht kann zu Haftungsansprüchen führen, falls eine Person aufgrund Vernachlässigungen zu Schaden kommt. Daher ist es von entscheidender Bedeutung, Maßnahmen zur regelmäßigen Überprüfung und Instandhaltung zu implementieren und deren Durchführung zu dokumentieren.

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