Winterdienst

Welche Aufgaben umfasst der Winterdienst?

Der Winterdienst umfasst eine Reihe von Aufgaben, die darauf abzielen, die Sicherheit und Mobilität auf Straßen, Gehwegen und anderen öffentlichen Flächen während der Wintermonate zu gewährleisten. Zu den Aufgaben des Winterdienstes zählen:

 

  • Schneeräumung
  • Streuen von Salz oder anderen Streumitteln
  • Eisbeseitigung
  • Überwachung der Wetterbedingungen
  • Koordination und Einsatzplanung

 

Wer ist zuständig für den Winterdienst? 

Die Zuständigkeit für den Winterdienst liegt bei den Eigentümern und Vermietern von Grundstücken und Gebäuden. In vielen kommunalen Satzungen sind die Grundstückseigentümer per Verordnung verpflichtet, angrenzende Gehwege zuverlässig von Schnee und Eis zu befreien. In einigen Fällen kann diese Pflicht durch Verträge oder Vereinbarungen auf Dritte, beispielsweise Gebäudedienstleister, übertragen werden. 

 

Wer ist für den Winterdienst im Mietshaus zuständig?

Im Mietshaus ist grundsätzlich der Vermieter für den Winterdienst verantwortlich. Der Vermieter kann die Aufgaben rund um den Winterdienst im Mietvertrag auf die Mieter oder einen externen Hausmeister übertragen. Es ist wichtig, dass diese Regelungen klar und schriftlich festgehalten werden, um Missverständnisse zwischen den verschiedenen Parteien zu vermeiden.

 

Kann der Vermieter den Winterdienst auf die Mieter umlegen?

Ja, der Vermieter kann die Pflichten des Winterdienstes auf die Mieter umlegen, sofern dies im Mietvertrag oder in der Hausordnung entsprechend geregelt ist. Es ist jedoch zu beachten, dass die Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung beim Vermieter verbleibt, auch wenn die Mieter zur Durchführung verpflichtet sind.

 

Ab wann darf der Winterdienst räumen?

Die Räumzeiten für den Winterdienst können je nach Gemeinde unterschiedlich geregelt sein. In vielen Fällen beginnt die Räumpflicht an Werktagen um 7:00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen um 9:00 Uhr. Diese Zeiten sind allerdings nicht allgemein verbindlich und können entsprechend in der jeweiligen kommunalen Satzung nachgelesen werden.

 

Wie oft muss der Winterdienst räumen?

Die Häufigkeit des Räumens hängt von den Wetterbedingungen ab. Grundsätzlich muss der Winterdienst so oft räumen, dass eine gefahrlose Nutzung der Gehwege gewährleistet ist. Bei anhaltendem Schneefall kann es notwendig sein, mehrmals am Tag zu räumen. Es ist wichtig, dass die Räumung regelmäßig überprüft und bei Bedarf wiederholt wird.

 

Hat der Winterdienst Sonderrechte?

Der Winterdienst hat keine speziellen Sonderrechte, jedoch gibt es in einigen kommunalen Satzungen Regelungen, die dem Winterdienst beispielsweise das Parken in bestimmten Bereichen oder das Befahren von Fußwegen erlauben, um ihre Aufgaben effizient zu erfüllen. Diese Ausnahmen sind jedoch in der Regel klar definiert und dienen ausschließlich der Erfüllung der gesetzlich vorgeschriebenen Räumpflichten.

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