Aufzugsbefreiung
Trotz sorgfältiger Wartungen und Kontrollen der Aufzugsanlagen durch eine befähigte Person bzw. Aufzugswärter können Aufzüge steckenbleiben und Personen eingeschlossen werden. Die Befreiung von Personen aus einem steckengebliebenen Aufzug ist eine ernsthafte Angelegenheit: In solchen Situationen ist es besonders wichtig, dass Personen in möglichst kurzer Zeit aus den Aufzügen befreit werden. Unsere Dienstleistung der Personenbefreiung aus Aufzügen umfasst mehrere wesentliche Aspekte, die darauf abzielen, die Sicherheit und das Wohlbefinden der eingeschlossenen Personen zu gewährleisten und den Betrieb der Aufzugsanlage schnell wiederherzustellen.
Zeit ist ein kritischer Faktor bei der Personenbefreiung aus Aufzügen. Für eine schnelle Rettung aus Aufzügen muss gemäß der Richtlinie TRBS 3121 ↗ „nach Betätigung des Notruftasters im Fahrkorb automatisch eine Verbindung zu einer ständig besetzten Stelle“ hergestellt werden. Die Aufschaltung Ihrer Aufzugsanlage auf unsere Alarmempfangsstelle und Notruf- und Serviceleitstelle ist eine zuverlässige Lösung, um Ihre Pflichten als Anlagenbetreiber zu erfüllen.
Sobald eine Person den Aufzugsnotruf auslöst, wird die Meldung an unsere Alarmempfangsstelle übertragen und eine Verbindung zu unserer rund um die Uhr besetzten Notruf- und Serviceleitstelle hergestellt. Unsere ausgebildeten Leitstellenmitarbeiter kommunizieren mit den eingeschlossenen Personen und leiten parallel weitere Maßnahmen zur Personenbefreiung in die Wege. Die Sicherheit der eingeschlossenen Personen hat bei der Aufzugsbefreiung oberste Priorität. Während des gesamten Prozesses der Personenbefreiung steht unser Team in ständigem Kontakt mit den eingeschlossenen Personen.
Wir verfügen über langjährige Erfahrungen als Leitstellenbetreiber und bieten Ihnen mit unserer Zertifizierung nach DIN EN 50518 ein ein höchstes Maß an Qualität und Sicherheit in der Überwachung von Aufzugsanlagen und der Personenbefreiung aus Aufzügen. Alle eingeleiteten Maßnahmen zur Aufzugsbefreiung sowie Meldungen - wie z.B. Routinemeldungen, Störmeldungen und Alarme - werden für den Betreiber der Aufzugsanlage vollständig dokumentiert.
Mit dem flächendeckenden Netz an Interventionsstellen und Kooperationspartnern garantieren wir eine größtmögliche Zuverlässigkeit und Schnelligkeit in der Bearbeitung von eingehenden Alarmen und der Personenbefreiung aus Aufzügen. Die einzelnen technischen und organisatorischen Richtlinien zum Schutz vor der Gefährdung eingeschlossener Personen werden in der TRBS 2181 ↗ definiert. Je nach Aufzugsart, Antriebssystem, Ausrüstung und standortspezifischen Gegebenheiten werden die zur Personenbefreiung aus Aufzügen erforderlichen Maßnahmen durch unsere Mitarbeiter durchgeführt und dokumentiert. Wir stehen Ihnen zusätzlich zur Aufzugsbefreiung als kompetenter Partner bei der Realisierung eines Notfallplans zur Seite.
Benötigen Sie weitere Informationen zur Aufzugsbefreiung durch unsere Interventionskräfte? Gerne beantworten wir Ihre Fragen und erstellen Ihnen ein individuelles Angebot. Füllen Sie einfach unser Kontaktformular aus. Ihr persönlicher Ansprechpartner wird sich so schnell wie möglich bei Ihnen melden.