Aufzug | © Luca Lorenzelli / stock.adobe.com

Aufschaltung von Hörbehinderten-Notrufgeräten

Aufschaltung von Hörbehinderten-Notrufgeräten

Überwachung und Bearbeitung von Hörbehinderten-Notrufen in Aufzügen

Seit 2021 müssen Aufzüge in der Lage sein, eine Sprechverbindung zu einer dauerhaft besetzten Stelle - einer Notrufzentrale - herzustellen. Um Aufzugsnotrufe schnell bearbeiten zu können, ist ein einfaches Alarmsignal nicht mehr ausreichend.

 

In unserer Alarmempfangsstelle nach DIN EN 50518 bieten wir eine sichere Aufschaltung von Aufzugnotrufen. Die eingehenden Meldungen werden von den Mitarbeitern unserer Alarmempfangsstelle und Notruf- und Serviceleitstelle rund um die Uhr bewacht und überarbeitet. Sind Personen im Aufzug eingeschlossen und betätigen die Notruftaste, leiten wir die notwendigen Maßnahmen sowie die Personenbefreiung in die Wege.

 

Über die standardmäßige Zwei-Wege-Kommunikation ist eine Sprechverbindung zwischen den eingeschlossenen Personen und der Leitstelle sichergestellt. Wenn eine eingeschlossene Person jedoch eine Hörbehinderung hat, kann über die akustischen Notrufgeräte mit der Leitstelle nicht kommuniziert werden. Die Person kann weder über den Einschluss oder Notfälle kommunizieren, noch erfahren, ob bereits Hilfe unterwegs ist.

 

Aufschaltung nach DIN EN 50518

Hörbehinderten-Notrufgeräte bieten eine innovative Lösung, um die Aufzugsanlage mit einem zweiten, visuellen Kommunikationskanal auszustatten. Die Hörbehinderten-Notrufgeräte in Neuanlagen oder bestehenden Anlagen können in unserer Alarmempfangsstelle aufgeschaltet und überwacht werden. Die Ereignisse werden dabei lückenlos dokumentiert und protokolliert.

 

Personenbefreiung aus Aufzügen

Bei einem Personeneinschluss leiten die Mitarbeiter unserer NSL umgehend die entsprechenden Maßnahmen in die Wege. Mit unserem flächendeckenden Netzwerk an Niederlassungen und Interventionspartnern führen wir die Personenbefreiung durch und setzen den Aufzug bei Notwendigkeit außer Betrieb. Nach Beendigung des Notrufs schaltet sich das Display wieder in die ursprüngliche Funktion zurück.

Ergänzende Leistungen für Ihre Aufzuganlage

Benötigen Sie weitere Informationen zur Aufschaltung von Hörbehinderten-Notrufgeräten? Gerne beantworten wir Ihre Fragen und erstellen Ihnen ein individuelles Angebot. Füllen Sie einfach unser Kontaktformular aus. Wir werden Sie zeitnah kontaktieren.

 

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