Aufzugsanlage

Definition einer Aufzugsanlage

Eine Aufzugsanlage ist ein technisches System, das zur Beförderung von Personen oder Gütern zwischen verschiedenen Ebenen eines Gebäudes eingesetzt wird. Sie besteht aus mehreren Hauptkomponenten, darunter der Kabine, dem Antriebssystem, den Führungsschienen und den Sicherheitseinrichtungen, die den Betrieb überwachen und im Notfall eingreifen. Die Kurzform des Begriffs ist "Aufzug", die sich auf die gesamte Anlage oder nur auf die bewegliche Kabine beziehen kann.

 

Welche Antriebsarten für Aufzüge gibt es?

Aufzüge nutzen als essenzielle Bestandteile moderner Gebäude verschiedene Antriebsarten, um die vertikalen Bewegungen effizient und sicher zu ermöglichen. Die drei Hauptantriebsarten für Aufzugsanlagen sind Seilantrieb, Hydraulikantrieb und Spindelantrieb.

 

  • Aufzüge mit Seilantrieben, die am häufigsten in hohen Gebäuden eingesetzt werden, verwenden Stahlseile, die über eine Treibscheibe laufen und von einem Elektromotor angetrieben werden. Diese Bauweise erlaubt hohe Geschwindigkeiten und ist besonders energieeffizient, wenn Systeme zur Rückgewinnung von Energie (Rekuperation) integriert sind. 
  • Aufzüge mit Hydraulikantrieben eignen sich vor allem für niedrigere Gebäude bis etwa sieben Stockwerke. Sie arbeiten mit einem Kolben, der durch hydraulischen Druck bewegt wird, um die Kabine zu heben oder abzusenken. Diese Systeme zeichnen sich durch ihre Robustheit und geringere Installationskosten aus.
  • Aufzüge mit Spindelantrieben hingegen nutzen eine drehende Spindel, um die Kabine zu bewegen, und sind besonders in Anwendungen gefragt, wo Präzision und langsame Bewegungen erforderlich sind, wie etwa in kleineren Lastenaufzügen oder speziellen Plattformliften.

Jede Antriebsart hat ihre spezifischen Vor- und Nachteile, die bei der Auswahl in Bezug auf Gebäudetyp, benötigte Geschwindigkeit, Tragfähigkeit und Energieeffizienz sorgfältig abgewogen werden müssen.

 

Wie oft müssen Aufzugsanlagen gewartet werden? 

Die Wartung von Aufzugsanlagen ist ein wichtiger Bestandteil der Instandhaltung, um die Sicherheit, Zuverlässigkeit und Langlebigkeit der Anlagen zu gewährleisten. Die regelmäßige Überprüfung ist gesetzlich vorgeschrieben und wird in der  Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) geregelt. Neben der Hauptprüfung (alle zwei Jahre) und Zwischenprüfung (jährlich) ist eine wiederkehrende Wartung vorgeschrieben. Der Rhytmus der Wartung hängt von der Intensität der Nutzung der Aufzugsanlage ab:

 

  • bis zu 6.000 Fahrten pro Monat: Quartalsweise Wartung
  • mehr als 6.000 Fahrten pro Monat: Zweimonatliche Wartung
  • über 40.000 Fahrten pro Monat: Monatliche Wartung


Die regelmäßigen Inspektionen und Wartungsarbeiten werden von zertifizierten Fachkräften durchgeführt. So wird sichergestellt, dass alle mechanischen und elektronischen Komponenten ordnungsgemäß funktionieren. Durch diese präventiven Maßnahmen können Ausfallzeiten minimiert und die Lebensdauer des Aufzugs erheblich verlängert werden.

 

Was fordert die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) für Aufzugsanlagen? 

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) legt in Deutschland die Anforderungen an die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln, einschließlich Aufzugsanlagen, fest.

 

Für Aufzugsanlagen fordert die BetrSichV, dass diese regelmäßig geprüft und gewartet werden müssen, um den sicheren Betrieb zu gewährleisten. Insbesondere müssen Aufzüge von zugelassenen Überwachungsstellen (ZÜS) in regelmäßigen Abständen einer sogenannten "wiederkehrenden Prüfung" unterzogen werden. Diese Prüfungen beinhalten eine umfassende Kontrolle der sicherheitsrelevanten Bauteile und der Funktionstüchtigkeit der Aufzugsanlage. Zusätzlich schreibt die Verordnung vor, dass Aufzüge mit Notrufeinrichtungen ausgestattet sein müssen, die im Falle eines Ausfalls schnelle Hilfe gewährleisten. Betreiber sind verpflichtet, alle Prüfberichte und Wartungsdokumentationen sorgfältig zu führen und aufzubewahren.

 

Darüber hinaus fordert die BetrSichV, dass bei der Inbetriebnahme neuer Aufzugsanlagen eine erstmalige Prüfung durchgeführt wird. Diese sogenannte Initialprüfung stellt sicher, dass die Aufzugsanlage den gesetzlichen Anforderungen entspricht und keine Sicherheitsmängel aufweist. Die Verordnung legt zudem fest, dass Betreiber von Aufzugsanlagen eine Gefährdungsbeurteilung durchführen müssen, um potenzielle Risiken zu identifizieren und geeignete Sicherheitsmaßnahmen zu implementieren. Im Falle von Änderungen oder Modernisierungen an bestehenden Aufzugsanlagen ist ebenfalls eine Prüfung erforderlich, um sicherzustellen, dass die Veränderungen keine neuen Gefährdungen mit sich bringen.

Ihr Partner für mehr Sicherheit und Lebensqualität

Unsere Leistungen rund um Ihre Aufzugsanlagen

Möchten Sie mehr über unsere Leistungen erfahren? Gerne beantworten wir Ihre Fragen und erstellen Ihnen ein individuelles Angebot. Füllen Sie einfach unser Kontaktformular aus. Ihr persönlicher Ansprechpartner wird sich so schnell wie möglich bei Ihnen melden.

 

Zum Kontaktformular
  • ADOSEC GmbH
  • Alarmempfangsstelle GmbH
  • BAVALOG GmbH
  • Bavaria Intervention GmbH
  • Bavaria Sicherheit GmbH
  • Bavaria Sicherheit Regional Süd-Ost GmbH
  • Bavaria Werkschutz GmbH
  • BAViNA GmbH
  • GBD Gebäudedienste der Bavaria Werkschutz GmbH
  • KRITIS Sicherheit GmbH
  • Sicherheitsdienst S.I.N.K. GmbH