Brandschutzbeauftragter

Was ist ein Brandschutzbeauftragter?

Ein Brandschutzbeauftragter ist eine vom Arbeitgeber benannte und fachlich ausgebildete Person, die in einem Unternehmen oder einer Organisation für den vorbeugenden Brandschutz verantwortlich ist. Der Brandschutzbeauftragte berät und unterstützt die Verantwortlichen im Unternehmen in allen Fragen des Brandschutzes und steht als Ansprechperson allen Mitarbeitern im Unternehmen zum Thema Brandschutz zur Verfügung.

 

  • Beratung und Unterstützung: Der Brandschutzbeauftragte berät zu Maßnahmen rund um den vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen Brandschutz.
  • Erstellung und Pflege von Dokumenten: Der Brandschutzbeauftragte erstellt Brandschutzordnungen, Betriebsanweisungen sowie Notfall- und Evakuierungspläne für das Unternehmen und aktualisiert diese regelmäßig.
  • Ermittlung von Gefahren und Schutzmaßnahmen: Arbeitsplätze und Einrichtungen im Betrieb werden vom Brandschutzbeauftragten begutachtet, um Brandgefahren und Risiken zu identifizieren und geeignete Maßnahmen zum Schutz zu treffen.
  • Überwachung und Kontrolle: Die Einhaltung von Brandschutzvorschriften werden überwacht und im Rahmen von Brandschutzbegehungen regelmäßig kontrolliert.
  • Schulung und Unterweisung: Der Brandschutzbeauftragte schult Mitarbeiter im Unternehmen, beispielsweise als Brandschutzhelfer, um die Brandschutzmaßnahmen umzusetzen. 

 

Was ist der Unterschied zwischen einem Brandschutzbeauftragten und einem Brandschutzhelfer?

Der Brandschutzbeauftragte hat eine weitreichendere und strategischere Rolle im Unternehmen, während der Brandschutzhelfer insbesondere im Notfall operativ tätig wird. Der Brandschutzbeauftragte wird direkt vom Arbeitgeber benannt und ist dafür verantwortlich, den Brandschutz im gesamten Betrieb zu organisieren, zu koordinieren und zu überwachen. 

 

Welche Qualifikation muss ein Brandschutzbeauftragter haben?

Ein Brandschutzbeauftragter muss mindestens über eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügen. Zudem muss eine spezielle Ausbildung bzw. Weiterbildung im Bereich des Brandschutzes vorliegen, um die Aufgaben wahrnehmen zu können. Die DGUV sieht vor, dass Brandschutzbeauftragte regelmäßig eine Fortbildung absolvieren müssen, um das Brandschutzwissen zum vorbeugenden Brandschutz, Löschmitteln und rechtlichen Vorschriften aktuell zu halten.

 

Ist ein Brandschutzbeauftragter gesetzlich vorgeschrieben?

In Deutschland ist die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten nicht pauschal gesetzlich vorgeschrieben, jedoch kann sie unter bestimmten Umständen erforderlich sein. Die Pflicht zur Bestellung eines Brandschutzbeauftragten kann sich aus verschiedenen gesetzlichen Regelungen, Verordnungen oder spezifischen Anforderungen ergeben.

 

  • Baurechtliche Vorschriften: Bauvorschriften oder Auflagen der Baugenehmigung können die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten vorsehen.
  • Erhöhte Brandgefahr: Bei Betrieben mit einem erhöhten Brandrisiko (z.B. Industriebetriebe, Gastronomie) oder Gebäuden mit einer erschwerten Evakuierung ist ggf. ein Brandschutzbeauftragter erforderlich.
  • Versicherungen: Manche Versicherungen verlangen die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten.
  • Gefährdungsbeurteilung: Eine Gefährdungsbeurteilung kann ergeben, dass ein Brandschutzbeauftragter zur Minimierung von Risiken notwendig ist. 

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