Ein Brandschutzbeauftragter ist eine vom Arbeitgeber benannte und fachlich ausgebildete Person, die in einem Unternehmen oder einer Organisation für den vorbeugenden Brandschutz verantwortlich ist. Der Brandschutzbeauftragte berät und unterstützt die Verantwortlichen im Unternehmen in allen Fragen des Brandschutzes und steht als Ansprechperson allen Mitarbeitern im Unternehmen zum Thema Brandschutz zur Verfügung.
Der Brandschutzbeauftragte hat eine weitreichendere und strategischere Rolle im Unternehmen, während der Brandschutzhelfer insbesondere im Notfall operativ tätig wird. Der Brandschutzbeauftragte wird direkt vom Arbeitgeber benannt und ist dafür verantwortlich, den Brandschutz im gesamten Betrieb zu organisieren, zu koordinieren und zu überwachen.
Ein Brandschutzbeauftragter muss mindestens über eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügen. Zudem muss eine spezielle Ausbildung bzw. Weiterbildung im Bereich des Brandschutzes vorliegen, um die Aufgaben wahrnehmen zu können. Die DGUV sieht vor, dass Brandschutzbeauftragte regelmäßig eine Fortbildung absolvieren müssen, um das Brandschutzwissen zum vorbeugenden Brandschutz, Löschmitteln und rechtlichen Vorschriften aktuell zu halten.
In Deutschland ist die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten nicht pauschal gesetzlich vorgeschrieben, jedoch kann sie unter bestimmten Umständen erforderlich sein. Die Pflicht zur Bestellung eines Brandschutzbeauftragten kann sich aus verschiedenen gesetzlichen Regelungen, Verordnungen oder spezifischen Anforderungen ergeben.
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