Die DGUV V3 ist eine Unfallverhütungsvorschrift und gilt für elektrische Anlagen und Betriebsmittel als auch für Arbeiten in unmittelbarer Nähe elektrischer Anlagen und Betriebsmittel. Sie legt Anforderungen an die Sicherheit und Prüfung dieser Anlagen und Betriebsmittel fest, um Unfälle und elektrische Gefährdungen zu verhindern. Unternehmen sind gesetzlich dazu verpflichtet, die Sicherheit ihrer elektrischen Anlagen und Betriebsmittel regelmäßig durch entsprechende Prüfungen sicherzustellen.
Unternehmen sind verpflichtet, sicherzustellen, dass die verwendeten elektrischen Anlagen und Betriebsmittel hinsichtlich ihres ordnungsgemäßen Zustands überprüft werden. Generell gilt, dass eine DGUV V3 Prüfung vor der erstmaligen Inbetriebnahme sowie nach einer Änderung oder Reparatur vor der Wiederinbetriebnahme durch eine qualifizierte Elektrofachkraft oder unter deren Leitung und Aufsicht erfolgt. Die Anzahl der Prüfungen wird von unterschiedlichen Faktoren beeinflusst, darunter die Art der Betriebsmittel und deren Einsatzbedingungen. Die Intervalle sind so zu bestimmen, dass potenzielle, zu erwartende Mängel rechtzeitig erkannt werden können.
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel dürfen ausschließlich durch eine qualifizierte Elektrofachkraft oder unter deren Leitung und Aufsicht gemäß den elektrotechnischen Standards installiert, modifiziert und instandgehalten werden. Zudem muss gewährleistet sein, dass der Betrieb dieser elektrischen Anlagen und Betriebsmittel den geltenden elektrotechnischen Vorschriften entspricht.
Im Rahmen der DGUV V3 Prüfung werden die folgenden Komponenten überprüft:
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