Gartenarbeiten

Was zählt zu Gartenarbeiten?

Gartenarbeiten umfasst eine Vielzahl von Tätigkeiten, die zur Pflege, Gestaltung und Instandhaltung von Gärten und Außenanlagen erforderlich sind. Diese Arbeiten können sowohl in privaten Gärten als auch in öffentlichen oder gewerblichen Grünanlagen durchgeführt werden. Zu den gängigen Tätigkeiten zählen:

 

  • Rasenpflege
  • Pflanzenpflege
  • Unkrautbekämpfung
  • Hecken- und Sträucherschnitt
  • Laubentfernung
  • Anlage von Beeten und Rabatten
  • Baumfällarbeiten
  • Wege- und Terrassenpflege u.v.m.

 

Welche Gartenarbeiten dürfen auf den Mieter umgelegt werden? 

In Deutschland können Vermieter bestimmte Gartenarbeiten auf die Mieter umlegen, sofern dies im Mietvertrag oder in der Betriebskostenabrechnung entsprechend vereinbart ist. Die umlagefähigen Gartenarbeiten fallen in der Regel unter die sogenannten Betriebskosten. Es ist wichtig, dass alle umlagefähigen Kosten klar im Mietvertrag oder in der Betriebskostenabrechnung definiert sind. Die Rechtsprechung kann je nach Einzelfall variieren und es ist ratsam, bei Unsicherheiten rechtlichen Rat einzuholen.

 

Zu den umlagefähigen Gartenarbeiten zählen:

 

  • Pflege der Grünflächen: Rasenmähen, Bewässern sowie das Schneiden von Hecken und Sträuchern.
  • Reinigung von Außenanlagen: Laubbeseitigung und allgemeine Reinigung der Gartenflächen.
  • Pflege von Spielplätzen: Laufende Kosten für die Erneuerung von Spielsand sowie Wartung und Reparatur von Spielgeräten.
  • Instandhaltung von Gartenanlagen: Einfache Pflegearbeiten, wie das Entfernen von Unkraut.
  • Winterdienst: Schnee- und Eisbeseitigung auf Wegen, die durch den Garten führen, sofern dies nicht in separaten Kosten aufgeführt ist.

 

Welche Gartenarbeiten sind nicht umlagefähig?

Zu den nicht umlagefähigen Gartenarbeiten gehören:

 

  • Anschaffungskosten: Kosten für die Anschaffung von Pflanzen, Bäumen oder Gartengeräten.
  • Grundlegende Gartenneugestaltung: Größere Umgestaltungen oder Neuanlagen von Gartenbereichen.
  • Ersatzpflanzungen: Kosten für die Erneuerung von Pflanzen oder Bäumen.
  • Reparaturen: Kosten für die Reparatur von Gartenanlagen oder -geräten.
  • Individuelle Sonderpflege: Spezielle Pflege, die über die normale Gartenpflege hinausgeht.

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