Gartenarbeiten umfasst eine Vielzahl von Tätigkeiten, die zur Pflege, Gestaltung und Instandhaltung von Gärten und Außenanlagen erforderlich sind. Diese Arbeiten können sowohl in privaten Gärten als auch in öffentlichen oder gewerblichen Grünanlagen durchgeführt werden. Zu den gängigen Tätigkeiten zählen:
In Deutschland können Vermieter bestimmte Gartenarbeiten auf die Mieter umlegen, sofern dies im Mietvertrag oder in der Betriebskostenabrechnung entsprechend vereinbart ist. Die umlagefähigen Gartenarbeiten fallen in der Regel unter die sogenannten Betriebskosten. Es ist wichtig, dass alle umlagefähigen Kosten klar im Mietvertrag oder in der Betriebskostenabrechnung definiert sind. Die Rechtsprechung kann je nach Einzelfall variieren und es ist ratsam, bei Unsicherheiten rechtlichen Rat einzuholen.
Zu den umlagefähigen Gartenarbeiten zählen:
Zu den nicht umlagefähigen Gartenarbeiten gehören:
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