Eine geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft (kurz: GSSK) ist eine Sicherheitskraft, die im Sicherheitsgewerbe tätig ist und durch eine Fortbildung erweiterte Kompetenzen im Aufgabenbereich der Sicherheitsdienstleistungen erworben hat. Die GSSK ist verantwortlich für den Schutz von Personen, Objekten, Anlagen und Wertgegenständen. Sie analysiert potenzielle Gefahren und ergreift wirksame Maßnahmen zur Gefahrenabwehr. Zu ihren Aufgaben zählen unter anderem die Überwachung, Kontrolle und Begleitung von Personen sowie im Veranstaltungsschutz und beim Transport wertvoller Güter.
Die Qualifikation als Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft (GSSK) stellt eine staatlich anerkannte Fortbildungsprüfung im Sicherheitssektor dar, die die nächste Stufe der Bildungspyramide über der Sachkundeprüfung gemäß § 34a GewO bildet. Dieser Abschluss wird als staatlich anerkannte Fortbildung gemäß § 53 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) anerkannt. Er stellt somit eine qualifizierte Weiterbildung dar und eröffnet darüber hinaus die Möglichkeit, zur Meisterprüfung zugelassen zu werden.
Voraussetzung für die Teilnahme an dieser Prüfung sind unter anderem:
Die anerkannte Aufstiegsqualifikation wird durch eine Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) erlangt. Vorbereitungskurse, wie bspw. bei der BWG Akademie, bereiten die Teilnehmer optimal auf den Abschluss der IHK Prüfung vor. Diese Vorbereitungskurse vermitteln vertiefte Kenntnisse in Recht, Sicherheitstechnik, Kommunikation, Deeskalationstechniken und weiteren sicherheitsrelevanten Themen.
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