Hausrecht

Was besagt das Hausrecht?

Das Hausrecht ist ein grundlegendes Rechtsprinzip, das dem Inhaber das Recht gibt, über die Nutzung und den Zugang zu seinem Besitz zu entscheiden. Es umfasst das Recht, den Zutritt zu verweigern oder zu gestatten, und ermöglicht es, bestimmte Regeln für den Aufenthalt im Gebäude oder auf dem Grundstück festzulegen. Das Hausrecht ist nicht nur auf private Wohnhäuser beschränkt, sondern gilt auch für gewerbliche Immobilien, öffentliche Einrichtungen und andere Räumlichkeiten. 

 

Wann darf man Hausrecht anwenden?

Das Hausrecht bietet die Möglichkeit, in unterschiedlichen Situationen Maßnahmen zu ergreifen. Es gestattet dem Inhaber beispielsweise, unerwünschte Gäste oder Personen, die sich nicht an die geltenden Regeln halten, aus den Räumlichkeiten zu verweisen. Dies kann bspw. erforderlich sein, wenn der Hausfrieden gestört wird, Belästigungen stattfinden oder die Sicherheit gefährdet ist.

 

Auch bei Veranstaltungen, in Geschäften oder Restaurants können Betreiber ihr Hausrecht nutzen, um etwa Kunden mit unangemessenem Verhalten zum Verlassen aufzufordern. Dabei ist es wichtig, dass die Anwendung des Hausrechts stets im Einklang mit anderen gesetzlichen Vorgaben, wie dem Antidiskriminierungsgesetz, steht.

 

Wer darf das Hausrecht durchsetzen?

Das Durchsetzen des Hausrechts obliegt in erster Linie dem Eigentümer oder Besitzer des befriedeten Besitztums oder demjenigen, der das Hausrecht übertragen bekommen hat, wie beispielsweise ein Mieter oder ein beauftragter Dienstleister. Dies kann auch durch einen Sicherheitsdienst erfolgen, der im Namen des Inhabers handelt. Bei der Durchsetzung des Hausrechts dürfen jedoch keine unverhältnismäßigen Maßnahmen ergriffen werden. Im Zweifelsfall ist es ratsam, die Polizei hinzuzuziehen, insbesondere wenn die Situation eskaliert oder es zu einem Rechtsstreit kommen könnte. 

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