Ein Hausverbot ist eine rechtliche Anordnung, die einer Person den Zutritt zu einem bestimmten Grundstück oder Gebäude untersagt. Ein Hausverbot kann von einer Person oder einer Institution ausgesprochen werden, die das Hausrecht innehat. Das Hausrecht beinhaltet die Entscheidungsbefugnis darüber, wer sich innerhalb der geschützten Räume bzw. des befriedeten Besitztums aufhalten darf. Sein Inhaber hat die Befugnis, über Zutritt und Dauer des Verweilens zu entscheiden.
Ein Sicherheitsdienst kann vom Hausrechtsinhaber beauftragt werden, dieses Recht in seinem Namen auszuüben. Die Befugnisse eines Sicherheitsdienstes in Bezug auf das Hausrecht sind dabei in einem Maßnahmenplan klar definiert und dienen dazu, das Eigentum des Auftraggebers zu schützen.
Ein Hausverbot kann mündlich oder schriftlich erteilt werden und gilt in der Regel auf unbestimmte Zeit, es sei denn, es wird ausdrücklich befristet.
Die Voraussetzung für ein Hausverbot ist, dass die aussprechende Person Inhaber des Hausrechts für das betreffende befriedete Besitztum ist. Das gilt für Eigentümer ebenso wie für Mieter, die in ihrer Wohnung oder ihrem Haus das Hausrecht ausüben. Gründe für die Erteilung eines Hausverbotes können vielfältig sein, darunter Störungen des Betriebsablaufs, Bedrohung der Sicherheit von Personen oder Eigentum, Diebstahl oder Sachbeschädigung.
Bei Missachtung eines Hausverbots kann der Betroffene wegen Hausfriedensbruchs belangt werden, was in Deutschland nach § 123 Strafgesetzbuch (StGB) strafbar ist. Der Hausrechtsinhaber hat das Recht, die Polizei hinzuzuziehen, um die Person vom Grundstück oder aus dem Gebäude zu entfernen. Bei anhaltenden Verstößen können zivilrechtliche Schritte, wie Unterlassungsklagen, eingeleitet werden.
Sofern ein Sicherheitsdienst zur Ausübung des Hausrechts beauftragt wurde, ist zu beachten, dass dieser nicht die gleichen Rechte wie die Polizei besitzt. Eine der rechtlichen Grundlagen für das Handeln eines Sicherheitsdienstes ist das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), insbesondere die Vorschriften zum Eigentums- und Besitzschutz. Bei der Ausübung ihrer Aufgaben müssen Sicherheitskräfte stets die gesetzlichen Bestimmungen beachten und verhältnismäßig agieren. Zu den wesentlichen Befugnissen eines Sicherheitsdienstes im Rahmen des Hausrechts gehören:
Ein Hausverbot wird ungültig, wenn der Hausrechtsinhaber das Verbot aufhebt, widerruft oder die rechtlichen Voraussetzungen für das Verbot nicht eingehalten wurden. Es ist wichtig zu beachten, dass ein Hausverbot nicht willkürlich oder diskriminierend ausgesprochen werden darf, da dies gegen geltende Antidiskriminierungsgesetze verstößt.
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