2G-Netz Abschaltung in Deutschland
Die ab Mitte 2028 bevorstehende 2G-Netz Abschaltung stellt Aufzugsbetreiber vor die Herausforderung, ihre Notrufsysteme rechtzeitig umzurüsten, um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden. Dabei müssen insbesondere die Vorschriften der EN 81-28 sowie die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) berücksichtigt werden. Die 2G-Netz Abschaltung in Deutschland macht den Wechsel zu modernen, IP-basierten oder 4G-basierten Aufzugsnotrufsystemen notwendig, um deren zuverlässige Funktion sicherzustellen.
Viele ältere Aufzüge sind mit Notrufsystemen ausgestattet, die auf der mittlerweile überholten GSM-Technologie basieren und auf das 2G-Netz angewiesen sind. Da die 2G-Netz Abschaltung in absehbarer Zeit bevorsteht, werden die Notrufsysteme ohne entsprechende Anpassungen nicht mehr funktionieren. Ohne eine rechtzeitige Umrüstung gehen Betreiber von Aufzugsanlagen ein erhebliches Sicherheitsrisiko ein, da nach den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS 3121) ein Aufzug nur mit einem funktionierenden Notrufsystem betrieben werden darf.
Wenn Personen in einem Aufzug festsitzen und im Notfall keine Hilfe anfordern können, verstößt dies gegen die EU-Norm EN 81-28 und kann rechtliche Folgen haben, dabei tragen die Betreiber des Aufzugs die persönliche Verantwortung. Es drohen Geldstrafen wegen Verstößen gegen die Betriebssicherheitsverordnung und der Systemausfall kann als Missachtung der Verkehrssicherungspflicht gewertet werden. Aufzugsbetreiber müssen daher die Notrufsysteme im Zuge der 2G-Netz Abschaltung in Deutschland auf den neuesten Stand der Technik bringen.
Um sicherzustellen, dass die in unserer Alarmempfangsstelle aufgeschalteten Geräte, kontinuierlich überwacht werden können, ist eine Umrüstung der Aufzugsnotrufsysteme unserer Kunden bis zum 30. Juni 2028 notwendig. Wir empfehlen Ihnen, frühzeitig auf 4G-Technologie basierendes Notrufsystem umzustellen um einen reibungslosen und sicheren Betrieb der Aufzugsanlagen zu gewährleisten.
Ein Wechsel zu 4G-Geräten von 2G-Geräten stellt aktuell die wirtschaftlich sinnvollste und technologisch fortschrittlichste Lösung dar, um den Aufzugnotruf zukunftssicher zu machen. Der Einsatz von 5G-Technologie ist derzeit für sicherheitskritische Anwendungen noch nicht geeignet. Ein Umstieg auf 5G würde erheblichen zusätzlichen Aufwand verursachen, ohne die Sicherheit oder Zuverlässigkeit des Notrufs zu verbessern.
Die 4G-Technologie verbessert dagegen die Sicherheit und Effizienz im Notfallmanagement maßgeblich. Ein entscheidender Vorteil ist die schnelle Verbindung dank der hohen Geschwindigkeit und geringen Verzögerung der 4G-Netze. Eingehende Notrufe können hierdurch schneller bearbeitet und an die zuständigen Stellen weitergeleitet werden, was den Interventionskräften ein unmittelbares Eingreifen ermöglicht. Zudem sind die 4G-Netze zuverlässig und bieten stabile Verbindungen sowie eine größere Abdeckung. So wird das Risiko von Verbindungsabbrüchen oder Störungen während eines Notfalls deutlich verringert.
Ihr persönlicher Ansprechpartner berät Sie gerne, um sicherzustellen, dass Ihre Systeme den aktuellen Standards und Betreiberpflichten nach DIN EN 81-28 und TRBS 3121 entsprechen. Kontaktieren Sie uns, um die Umrüstung Ihres Notrufsystems auf 4G-Technologie zu besprechen und die Sicherheit sowie den reibungslosen Betrieb Ihrer Aufzüge auch über 2028 hinaus zu gewährleisten.
Zertifizierung unserer Alarmempfangsstelle
Haben Sie Fragen zur Umrüstung von Aufzugnotrufen? Gerne beraten wir Sie zur Umrüstung von Aufzugnotrufen von 2G- auf 4G-Technologie. Füllen Sie einfach unser Kontaktformular aus. Ihr persönlicher Ansprechpartner wird sich so schnell wie möglich bei Ihnen melden.