TRBS 3121 

An wen richtet sich die TRBS 3121? 

Die TRBS 3121 ist ein Regelwerk der "Technischen Regeln für Betriebssicherheit" (TRBS), welches den sicheren und rechtskonformen Betrieb von Aufzugsanlagen konkretisiert. Sie richtet sich an Betreiber von Aufzugsanlagen, Arbeitgeber sowie Gebäudeeigentümer und beinhaltet eine detaillierte Auslegung der Vorgaben aus der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), um Gefahren für Leib und Leben bei der Nutzung von Aufzügen auszuschließen.

 

Die TRBS 3121 beschreibt somit die Betreiberpflichten für den sicheren, zuverlässigen und rechtskonformen Betrieb von Aufzugsanlagen. Im Mittelpunkt stehen die Pflichten des Betreibers hinsichtlich Organisation, Wartung, Prüfung und Überwachung von Aufzugsanlagen. Darüber hinaus definiert sie Anforderungen an die Dokumentation, die Notfallorganisation und die Personenbefreiung im Falle einer Störung. Die Einhaltung der TRBS 3121 unterstützt Betreiber dabei, gesetzliche Verpflichtungen zu erfüllen, Risiken zu minimieren und einen dauerhaft sicheren Betrieb ihrer Aufzugsanlagen sicherzustellen. Sie gilt als anerkannter Stand der Technik und dient als wichtige Orientierung für alle Beteiligten im Bereich des Aufzugsbetriebs und der Aufzugssicherheit.

 

Was beinhaltet die Prüfung von Aufzugsanlagen nach TRBS 3121?

Die Prüfung von Aufzugsanlagen nach der Technischen Regel für Betriebssicherheit (TRBS) 3121 umfasst verschiedene Aspekte, um die Sicherheit und Funktionalität der Anlagen zu gewährleisten:

 

  • Prüfung vor erstmaliger Inbetriebnahme: Bevor die Aufzugsanlage zum ersten Mal in Betrieb genommen wird, muss eine umfassende Prüfung durch eine zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) durchgeführt werden. Durch diese Prüfung wird sichergestellt, dass die Aufzugsanlage den geltenden Sicherheitsstandards entspricht und gefahrlos betrieben werden kann.
  • Prüfung vor Inbetriebnahme nach prüfpflichtiger Änderung: Wenn an einer bestehenden Anlage Änderungen vorgenommen werden, die eine sicherheitstechnische Relevanz haben, ist eine erneute Prüfung durch eine zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) erforderlich, bevor die Anlage wieder in Betrieb genommen wird. 
  • Wiederkehrende Prüfungen: Um die dauerhafte Sicherheit und Funktionstüchtigkeit von Aufzugsanlagen zu gewährleisten, sind regelmäßige Prüfungen in festgelegten Intervallen vorgeschrieben. Wiederkehrende Prüfungen dienen dem frühzeitigen Erkennen und Beheben etwaiger Abnutzungserscheinungen oder sicherheitsrelevante Mängel.
  • Durch Behörden angeordnete außerordentliche Prüfungen: Bei Hinweisen auf sicherheitsrelevante Mängel oder nach Unfällen können zusätzliche Prüfungen durch eine Behörde angeordnet werden. 
  • Gefährdungsbeurteilung: Der Betreiber muss eine Gefährdungsbeurteilung durchführen, welche neben der Technik auch bauliche Aspekte (z.B. Zugänge, Notstrom) und die Cyber-Sicherheit berücksichtigen. 

 

Organisatorische Maßnahmen

Neben den amtlichen Prüfungen, die für den sicheren Betrieb von Aufzügen unerlässlich sind, legt die TRBS 3121 auch organisatorische Maßnahmen fest, die direkt vom Betreiber umgesetzt werden müssen. 

 

Eine dieser Maßnahmen ist die regelmäßige Inaugenscheinnahme (Zwischenkontrollen) des Aufzugs durch eine beauftragte Person (Aufzugswärter). Dies bedeutet, dass der Betreiber sicherstellen muss, dass Sicht- und Funktionsprüfungen regelmäßig durchgeführt werden. Diese Praxis dient dazu, potenzielle Sicherheitsrisiken frühzeitig zu erkennen und zu beheben, um einen reibungslosen und sicheren Betrieb zu gewährleisten.

 

Ein weiterer wesentlicher Aspekt der Betreiberpflichten ist das Schnittstellenmanagement. Hierbei muss der Betreiber die technischen und baulichen Verbindungen des Aufzugs mit dem Gebäude, wie etwa Brandschutzmaßnahmen, Notstromversorgung und Schachtentrauchung, sorgfältig bewerten und überwachen. Dies stellt sicher, dass der Aufzug nicht nur isoliert betrachtet, sondern als integraler Bestandteil des gesamten Gebäudesystems sicher betrieben wird.

 

Zudem verpflichtet die Regel den Betreiber zur Bereitstellung eines funktionierenden Notrufsystems sowie eines aktuellen Notfallplans für die Befreiung eingeschlossener Personen. Nach einer erfolgten Personenbefreiung ist es entscheidend, die Ursache des Vorfalls zu identifizieren und zu beheben. Der Aufzug darf erst wieder in Betrieb genommen werden, nachdem er formell freigegeben wurde, um die Sicherheit der Nutzer zu gewährleisten und künftige Zwischenfälle zu vermeiden.

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