Aufzugnotruf

Was ist ein Aufzugnotruf?

Ein Aufzugnotruf ist ein Notrufsystem, das in Aufzügen installiert ist, um im Falle eines Notfalls oder einer Betriebsstörung Hilfe anzufordern. Dieses System ermöglicht es eingeschlossenen Personen, schnell und einfach mit einem Notdienst oder einer Leitstelle Kontakt aufzunehmen. Typischerweise besteht ein Aufzugnotruf aus einem Knopf oder einer Sprechanlage, die eine automatische Verbindung mit einem Überwachungsdienst - beispielsweise einer Alarmempfangsstelle - herstellt.

 

Welche Vorschriften gibt es für den Aufzugnotruf?

In Deutschland gibt es spezifische Vorschriften für Aufzugnotrufsysteme, die hauptsächlich in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und den entsprechenden technischen Normen festgelegt sind. 

 

  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): Diese Verordnung regelt die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln und deren Benutzung. Aufzüge zählen zu diesen Arbeitsmitteln, und es wird vorgeschrieben, dass sie mit einem geeigneten Notrufsystem ausgestattet sein müssen.
  • DIN EN 81-28: Die Norm beschreibt die Fernalarmsysteme für Personen- und Lastenaufzüge. Sie legt fest, dass Aufzüge über ein Zwei-Wege-Kommunikationssystem verfügen müssen, welches jederzeit eine Verbindung zu einem Notdienst herstellt, um im Falle eines Notfalls Hilfe zu leisten.
  • 24/7 Erreichbarkeit: Das Notrufsystem muss rund um die Uhr betriebsbereit sein, um sicherzustellen, dass im Notfall jederzeit Hilfe angefordert werden kann.
  • Reaktionszeit: Es muss eine schnelle Reaktionszeit gewährleistet sein. In der Regel wird erwartet, dass innerhalb weniger Minuten nach einem Notruf Maßnahmen ergriffen werden.
  • Regelmäßige Prüfung: Notrufsysteme müssen regelmäßig gewartet und auf ihre Funktionsfähigkeit überprüft werden. Dies ist Teil der allgemeinen Wartungsmaßnahmen für Aufzüge.
  • Dokumentation: Die Betreiber müssen die Prüfungen und Wartungen dokumentieren, um die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften nachweisen zu können.

 

Was fordert die Betriebssicherheitsverordnung für Aufzüge?

Für Aufzüge fordert die BetrSichV unter anderem, dass Betreiber eine Gefährdungsbeurteilung durchführen, um mögliche Risiken zu identifizieren und geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Aufzüge müssen regelmäßig von zugelassenen Überwachungsstellen überprüft werden. Diese Prüfungen umfassen Hauptuntersuchungen und Zwischenprüfungen, beispielsweise durch ausgebildete Aufzugswärter. Aufzugsanlagen müssen regelmäßig gewartet und instand gehalten werden, um ihren sicheren Betrieb zu gewährleisten. Alle Personen, die mit der Bedienung oder Wartung von Aufzügen betraut sind, müssen entsprechend unterwiesen und geschult werden.

 

Wie oft muss der Notruf im Aufzug geprüft werden? 

Gemäß der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und den technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) müssen Notrufsysteme in Aufzügen regelmäßig überprüft werden. Die zugelassenen Überwachungsstellen (ZÜS) für Aufzüge - beispielsweise Stellen wie TÜV oder die DEKRA - empfehlen eine monatliche Kontrolle der Aufzugsanlagen.

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