Aufzugsbefreiung

Was umfasst eine Aufzugsbefreiung?

Die Aufzugsbefreiung bezieht sich auf die Befreiung von Personen, die aufgrund einer Betriebsstörung in einem Aufzug stecken geblieben sind und Hilfestellung beim Verlassen benötigen. Die Aufzugsbefreiung umfasst die sachkundige Bedienung der Aufzugstechnik, die Durchführung der Personenbefreiung und die Einleitung von Hilfeleistungen durch speziell ausbildetes Personal. Die Anforderungen an die Aufzugsbefreiung werden in der Betriebssicherheitsverordnunung (BetrSichV) und der TRBS 3121 geregelt. 

 

Wer darf Personen aus dem Aufzug befreien?

In Deutschland dürfen Personen aus einem Aufzug grundsätzlich nur von ausgebildetem Personal befreit werden. Dazu gehören die Feuerwehr, der Aufzugsnotdienst oder geschulte Mitarbeiter des Gebäudemanagements, wie bspw. eine beauftragte Person für Aufzugsanlagen (ehemals Aufzugswärter). 

 

Eine beauftragte Person für Aufzugsanlagen ist speziell unterrichtet, um im Falle einer Störung oder eines Notfalls im Aufzugsystem schnell zu reagieren. Im Falle einer Aufzugsbefreiung sorgt der Aufzugswärter dafür, dass die eingeschlossenen Personen sicher und zügig aus dem Aufzug befreit werden, indem er die erforderlichen technischen und organisatorischen Schritte einleitet. In Notfällen, wie beispielsweise medizinischen Vorfällen, können auch die Polizei oder Feuerwehr eingreifen.

 

Es ist wichtig, dass Laien nicht versuchen, Personen eigenmächtig aus einem Aufzug zu befreien, da dies eine hohe Verletzungsgefahr birgt und den Aufzug weiter beschädigen könnte.

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