Der Fachbegriff Falschalarm wird in der Norm DIN VDE 0833-1 definiert, die sich mit Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall befasst. Ein Falschalarm - im allgemeinen Sprachgebrauch oft auch als Fehlalarm bezeichnet - tritt auf, wenn ein Alarm entweder manuell oder automatisch durch eine Gefahrenmeldeanlage (GMA) ausgelöst wird, ohne dass eine tatsächliche Bedrohung wie ein Brand, Überfall oder Einbruch vorliegt.
Ein Falschalarm kann durch eine Vielzahl unterschiedlicher Faktoren ausgelöst werden:
Bei der Auswahl als auch bei der Installation und Wartung von Alarmsystemen sollten daher Fachunternehmen hinzugezogen werden, um die Wahrscheinlichkeit von Falschalarmen zu minimieren. Durch die Aufschaltung und Überwachung von technischen Anlagen in einer Alarmempfangsstelle können Falschalarme im Alarmfall umgehend geprüft werden.
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