Übertragungs­weg

Was ist ein technischer Übertragungsweg für eine AES?

Ein technischer Übertragungsweg im Kontext einer Alarmempfangsstelle (AES) ist die physische oder logische Verbindung zur sicheren, sabotageüberwachten Übermittlung von Gefahrenmeldungen von einer Gefahrenmeldeanlage (GMA) am Kundenobjekt zu einer normkonformen AES. Er gewährleistet, dass Alarme, Zustandsdaten und Testmeldungen fehlerfrei, manipulationsgeschützt und innerhalb normativ definierter Übertragungszeiten in der AES eingehen.

 

Normative und organisatorische Grundlagen

Die technischen Mindestanforderungen an Übertragungswege sind in den europäischen Normenreihen DIN EN 50136 (Alarmübertragungsanlagen und -einrichtungen) und DIN EN 50518 (Alarmempfangsstelle) festgelegt. Diese Normen regeln die Verfügbarkeit, die Überwachungszeiten sowie die Schnittstellen der Übertragungskette. 

 

Die drei Kernkomponenten normkonformer Übertragungswege

Ein normkonformer Übertragungsweg setzt sich aus drei Hauptkomponenten zusammen:

 

  • Übertragungsgerät (ÜE / SPT – Supervised Premises Transceiver): Die am Überwachungsobjekt installierte Hardwarekomponente. Sie erfasst die Meldungen der GMA, verschlüsselt diese und speist sie in die Übertragungsmedien ein.
  • Übertragungsmedien: Als Übertragungsmedium dient bspw. eine IP- oder Mobilfunk LTE-Verbindung. Je nach geforderter Sicherheitsstufe (Kategorie nach DIN EN 50136-1) erfolgt die Übertragung über einen einfachen Pfad (Single Path, bspw. ausschließlich IP) oder über redundante, diversitäre Pfade (Dual Path, bspw. IP primär und Mobilfunk/LTE als Backup).
  • Übertragungszentrale (ÜZ / RCT – Receiving Centre Transceiver): Die physische oder virtuelle Empfangseinrichtung (Gateway) innerhalb der AES, welche die eingehenden Signale gemäß DIN EN 50136-3 entgegennimmt, verifiziert und dekodiert.

 

Infrastrukturelle Anforderungen an die AES (gemäß DIN EN 50518)

Um die über die technischen Übertragungswege eingehenden Meldungen normkonform verarbeiten zu können, muss die Infrastruktur der AES spezifische bauliche, technologische und organisatorische Kriterien erfüllen:

 

  • Redundanz der Netzanbindung (Pfaddiversität): Zur Vermeidung von Single-Point-of-Failure-Szenarien muss die Netzanbindung der AES über mindestens zwei voneinander unabhängige, physisch getrennte Telekommunikationswege realisiert sein. Dies erfordert in der Praxis unterschiedliche Zuführungstrassen ins Gebäude sowie die Nutzung unabhängiger Netzbetreiber.
  • Automatisierte Signalverarbeitung: Die Übertragungszentrale (ÜZ / RCT) muss die empfangenen und dekodierten Daten ohne Medienbruch und Latenz direkt an das übergeordnete Leitstellen-Managementsystem (Einsatzleitsystem) der AES übergeben. Dies stellt die unmittelbare Visualisierung und Priorisierung der Ereignisse für das operative Leitstellenpersonal sicher.

Diese kompromisslosen strukturellen und technologischen Redundanzen garantieren die maximale Verfügbarkeit, Integrität und zeitverzugsfreie Bearbeitung kritischer Alarm- und Statusinformationen.

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