Das Bewachungsgewerbe umfasst gewerbsmäßige Tätigkeiten, die auf den Schutz von Leben und Eigentum Dritter abzielen und aktives Handeln erfordern, wobei der Aspekt der Bewachung im Vordergrund steht. Das Bewachungsgewerbe umfasst Dienstleistungen, die den Schutz von Personen oder Eigentum durch Beobachtung und gezielte Intervention bei unbefugten Handlungen betreffen. Dazu gehören Tätigkeiten wie der Objektschutz, Werkschutz, Personenschutz, Veranstaltungsschutz oder Revierdienste. Die Ausübung dieser Bewachungstätigkeiten erfordert eine behördliche Erlaubnis nach §34a de Gewerbeordnung (GewO).
Die persönlichen und fachlichen Voraussetzungen für Mitarbeiter im Bewachungsgewerbe umfassen:
Mitarbeiter im Bewachungsgewerbe werden im Bewacherregister angemeldet.
Gewerbetreibende und Mitarbeiter im Bewachungsgewerbe werden im sogenannten Bewacherregister geführt. Das Bewacherregister gibt es seit dem 01.06.2019 und soll Vollzugsbehörden (z.B. Ordnungsamt, Gewerbeaufsichtsamt) erleichtern, Wachpersonen schneller und einfacher zu prüfen. Dazu werden im Bewacherregister die Informationen zum Gewerbebetrieb sowie die Angaben zur Identifizierung, Erreichbarkeit, Qualifikation und Zuverlässigkeit der im Unternehmen tätigen Wachpersonen gespeichert.
Behörden können bei Kontrollen prüfen, ob das Bewachungsrecht eingehalten wird und die eingesetzte Person die Zuverlässigkeit und Qualifikation erfüllt, um als professionelle Sicherheitskraft zu arbeiten. Hierzu erhält jeder Mitarbeiter im Bewachungsgewerbe eine individuelle Bewacher-ID (BWR-Nummer), welche auch bei beruflichen Wechseln bestehen bleibt und der Person fest zugewiesen ist.
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