Bewachungs­gewerbe

Definition von Bewachungsgewerbe

Das Bewachungsgewerbe umfasst gewerbsmäßige Tätigkeiten, die auf den Schutz von Leben und Eigentum Dritter abzielen und aktives Handeln erfordern, wobei der Aspekt der Bewachung im Vordergrund steht. Das Bewachungsgewerbe umfasst Dienstleistungen, die den Schutz von Personen oder Eigentum durch Beobachtung und gezielte Intervention bei unbefugten Handlungen betreffen. Dazu gehören Tätigkeiten wie der Objektschutz, Werkschutz,  Personenschutz, Veranstaltungsschutz oder Revierdienste. Die Ausübung dieser Bewachungstätigkeiten erfordert eine behördliche Erlaubnis nach §34a de Gewerbeordnung (GewO).

 

Welche Voraussetzungen benötigt ein Mitarbeiter im Bewachungsgewerbe? 

Die persönlichen und fachlichen Voraussetzungen für Mitarbeiter im Bewachungsgewerbe umfassen:

 

  • Zuverlässigkeit: Mitarbeiter im Bewachungsgewerbe müssen eine überprüfte Zuverlässigkeit nachweisen.
  • Unterrichtung oder Sachkundeprüfung: Beschäftigte im Bewachungsgewerbe müssen mindestens über die sogenannte Unterrichtung nach §34a GewO verfügen. Für spezielle Tätigkeiten ist die erweiterte Sachkundeprüfung nach § 34a der Gewerbeordnung ist erforderlich. Die Prüfungen umfassen Inhalte zu rechtlichen Grundlagen, Umgang mit Menschen, Sicherheitstechniken und Notfallmaßnahmen, welche im Bewachungsgewerbe entscheidend sind.
  • Mindestalter: Mitarbeiter im Bewachungsgewerbe müssen Volljährig sein, also das 18. Lebensjahr vollendet haben.
  • Deutschkenntnisse: Ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift sind wichtig für die Kommunikation und das Verständnis rechtlicher Vorschriften.

Mitarbeiter im Bewachungsgewerbe werden im Bewacherregister angemeldet. 

 

Was überprüft das Bewacherregister?

Gewerbetreibende und Mitarbeiter im Bewachungsgewerbe werden im sogenannten Bewacherregister geführt. Das Bewacherregister gibt es seit dem 01.06.2019 und soll Vollzugsbehörden (z.B. Ordnungsamt, Gewerbeaufsichtsamt) erleichtern, Wachpersonen schneller und einfacher zu prüfen. Dazu werden im Bewacherregister die Informationen zum Gewerbebetrieb sowie die Angaben zur Identifizierung, Erreichbarkeit, Qualifikation und Zuverlässigkeit der im Unternehmen tätigen Wachpersonen gespeichert. 

 

Behörden können bei Kontrollen prüfen, ob das Bewachungsrecht eingehalten wird und die eingesetzte Person die Zuverlässigkeit und Qualifikation erfüllt, um als professionelle Sicherheitskraft zu arbeiten. Hierzu erhält jeder Mitarbeiter im Bewachungsgewerbe eine individuelle Bewacher-ID (BWR-Nummer), welche auch bei beruflichen Wechseln bestehen bleibt und der Person fest zugewiesen ist. 

Ihr Partner für mehr Sicherheit und Lebensqualität

Unsere Leistungen im Bewachungsgewerbe

Möchten Sie mehr über unsere Leistungen erfahren? Gerne beantworten wir Ihre Fragen und erstellen Ihnen ein individuelles Angebot. Füllen Sie einfach unser Kontaktformular aus. Ihr persönlicher Ansprechpartner wird sich so schnell wie möglich bei Ihnen melden.

 

Zum Kontaktformular
  • ADOSEC GmbH
  • Alarmempfangsstelle GmbH
  • BAVALOG GmbH
  • Bavaria Intervention GmbH
  • Bavaria Sicherheit GmbH
  • Bavaria Sicherheit Regional Süd-Ost GmbH
  • Bavaria Werkschutz GmbH
  • BAViNA GmbH
  • GBD Gebäudedienste der Bavaria Werkschutz GmbH
  • KRITIS Sicherheit GmbH
  • Sicherheitsdienst S.I.N.K. GmbH